Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

10 25.2.1641 Der Landeshauptmann befiehlt Hans Friedrich Sünzl, zu einer Klage der Vormundschaft Sprinzenstein wegen einer abgenommenen Büchse Stellung zu nehmen ( JSVS ) 3.3.1641 Abraham Lackner, Bote des Landeshauptmanns, bestätigt, dass er die Nachricht des Landeshauptmanns an Herrn Sünzl überbracht hat ( JSVS ) 26.6.1641 Die Vormundschaft Salburg erhebt Klage gegen die Herrschaft Sprinzenstein: Im vergangenen Jahr ist der mittlerweile verstorbene Pfleger von Sprinzenstein, Salomon Zenner, mit dem Sprinzensteiner Jäger und Förster und einer großen Anzahl von Sarleinsbacher Bürgern, die mit Rohren und Seitengewehren bewaffnet waren – insgesamt 30 Personen – mit Wagen und Fuhrleuten in den Forst der Herrschaft Falkenstein zu Mitternschlag am Hochwald eingedrungen und dort gewaltsam alle dort befindlichen Scheiter an sich genommen und nach Sarleinsbach geführt. Die Vormundschaft verlangt eine Strafe von 1.000 Dukaten wegen Landfriedensbruch, Rückgabe des entführten Holzes und Erstattung aller Unkosten. Der Landeshauptmann befiehlt der Vormundschaft Sprinzenstein, sich entweder mit den Klägern gütlich zu einigen oder binnen 6 Wochen zur Klage Stellung zu nehmen ( JSVS ) 27.6.1641 Inventar der Kirche zu St.Leonhard ( JSVS ) 24.8.1641 Martin Vietor wird neuer Pfleger von Sprinzenstein ( Archivregister Wenzel Reichard 1651 ) 16.4.1642 Der Landeshauptmann befiehlt der Vormundschaft Sprinzenstein, zur Beglaubigung von Akten im Rechtsstreit um den Hochwald zu erscheinen ( JSVS ) 1642 Auflistung von ausständigem Hausgeld der Polhaimer Untertanen ( JSVS )
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