Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

149 beizustehen. Er selbst hat keinen Vorteil aus diesen Forderungen. • Johann Secund hat sich im Gegenteil zur Zahlung der Ausstände bereit erklärt, obwohl viele davon bei der Armut und völligen Erschöpfung der Untertanen gar nicht mehr einzutreiben sein werden, damit die Untertanen umgekehrt ihre Forderungen erheben konnten. • Dass die Untertanen sich in den zwei Jahren ihrer Herrschaft sich nicht bei der Gräfin mit ihren Forderungen gemeldet haben, ist zum einen nicht erwiesen und kann zum anderen an der Furcht vor der Herrschaft liegen. In keinem Fall verjähren damit die Forderungen der Untertanen. Außerdem hat sich die Gräfin zur Zeit ihrer Herrschaft kaum auf dem Schloss aufgehalten. • Es ist den armen, z.T. am Bettelstab lebenden Untertanen nicht zuzumuten, ihre sich z.T. nur auf 6-10 fl belaufenden Forderungen gerichtlich einzuklagen. Ein solches Verfahren führt nur dazu, dass sie von ihren Forderungen abgeschreckt und um ihren bescheidenen Lebensunterhalt gebracht werden. Zu diesem Zweck ist eine Untersuchungskommission ein geeignetes Instrument. • Es ist offensichtlich, dass die Gräfin nur versucht, irgendwelche Zahlungen von Schulden aus ihrer Erbschaft zu vermeiden. • Falls ein mutwilliger Anspruch durch seine Untertanen vorgetragen wird, wird das die Kommission schon feststellen. Jedenfalls ist die bloße Möglichkeit eines solchen Anspruchs keine Rechtfertigung dafür, anderen gerechtfertigte Forderungen das Gehör zu verweigern • Aus diesen Gründen ist nicht ersichtlich, wie eine Untersuchungskommission in dieser Angelegenheit abgelehnt werden kann. Johann Secund verlangt daher, die bisher freiwillige Untersuchungskommission in eine solche von Amts wegen umzuwandeln und die Kommissionsmitglieder selbst zu benennen.
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.