Volltext: Die Apotheke "zum schwarzen Adler" in Linz

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diesem Jammerthal abscheiden und für dem gestrengen Richter» 
stuel Gottes erscheinen müssen, jedoch nichts anderes uns als 
Jesu Christi Verdienst und Leiden zu getrosten haben und 
denebens, waö wir in diesem zugänglichen Leben Gutes ge 
wirkt haben, mit uns bringen", to verichaffen sie ad pias 
causas je 6 fl. der Oorporis Christi Bruderschaft, der Angst 
Christi Bruderschaft, der „unserer lieben Frauen" Rosenkranz 
Bruderschaft in Freistadt, welcher die Frau einverleibt war, 
der St. Franzisci Bruderschaft zu Pupping, deren Mitglied 
sie auch war, den P. P. Karmeliten und Minoriten für 
h. Messen und den armen Leuten vor der Kirche „gleich nach 
der Begräbnus auszuteilen", und je 3 fl. den armen Leuten 
auf die Hand im Bruderhand. im Damüller-Häusel und im 
Siechenhäusel an der Leimgstetten. 
„Denen allhiesigen Herren PP. Copucinis solle der oder 
die üverlebende Konperson wie vorhin noch ferner, alslang 
Gott hoffentlich die Apotheken mit erklecklichen Mitteln ge 
legnen und vor unglücksfälligem Abnehmen behüten wird, 
mit nothwendigen Arzneien helfen, sie gratis versehen und sie 
damit frei halten*). Es werden aber dieselben darum als 
auch wohlgedachte anderen Herren Patres hiemit beweg 
lichst gebeten, für dieser abgestorbenen Seele ewige Wohlfahrt 
in ihrem h. Meßopfer bestens eingedenk zu sein." Sie heben 
den Ehekontrakt und das 1679 gemachte Testament auf und 
setzen sich, „da die Erbenseinsetzung das notwendigste oder 
eigentliche Hauptstück eines gültigen und rechtsbeständigen 
Testamentes sei", beiderseits gegenseitig „umwillen der 
aneinander erwiesenen Lieb und Treu zum rechten und un- 
wideriprechlichen Principal- und Universal-Erben und Voll 
zieher des Testamentes ein", der überlebende Konteil ioll über 
das völlige Vermögen, es sei liegend oder fahrend, freieigen 
tümlich verfügen können, aber den vier Kindern je 1000 fl., 
die bis zu ihrer Vogtbarkeit ruhig ohne Zins auf dem Hanse 
liegen bleiben, auswerfen, sie in aller Gottesfurcht und in 
tugendsamem Wandel erziehen und mit Kleidung und anderer 
Notdurft treulich versehen. Wie die schon verheiratete Tochter 
soll auch die noch ledige bei ihrer Vermählung mit gerichtetem 
Bette und Kasten ausstaffiert werden und beiden nach dem 
Tode der Mutter ihre Leibskleidung und ihr weiblicher Ge- 
schmuck, den zwei Söhnen nach dem Tode des Vaters seine 
*) Das geschah getreulich bis l. Mai 1898, wo H. Franz Rücker 
die Apotheke verkaufn-'.
	        
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