Volltext: Der Inn-Isengau 34. Heft 1933 (34. Heft / 1933)

Die tzofmsrk Guttenburg am Inn. 
Lin Leitrng;ur Grschichtr der 
klltbayrrischen flgrarnerfkissung. 
Von Referendar Karl Bourier, München. 
(6. Fortsetzung.) 
Dgs hofmsrkslsnd. 
Ser Erwerb des Grundbesitzes. 
Nach dieser allgemeinen Einführung sei nun ver 
sucht, eine Charakteristik einer bayerischen Hofmark zu 
entwerfen. Wir wenden uns einer der größeren und 
wohl auch älteren Hofmarken zu, der Hofmark Gutten- 
burg, die innerhalb des ehemaligen Pfleggerichts Krai- 
burg gelegen war und sich mit ihren einschichtigen Höfen 
über das Gebiet der Pfleggerichte Kraiburg, Mermofen 
und Kling, also des Landes zwischen Mühldorfer Ebene 
und Chiemseegegend, erstreckte, und vom Anfang ihrer 
Existenz als Hofmark bis fast zum Ende im Besitze einer 
Familie war, der Herren, später Freiherren und Grafen 
von Tauffkirchen-Guttenburg, deren älteste Geschichte in 
einem vorausgeschickten Abschnitt dargestellt ist 1 . 
Wenn wir als wichtigste Grundlage der Hofmarken 
die Herrschaft über Grund und Boden bezeichnet haben, 
so müssen wir uns auch bei der Untersuchung dieser 
Hofmark über dieses Fundament Klarheit verschaffen. 
Zwei Fragen treten dabei in den Vordergrund: Wie 
kamen die Träger der Hofmark zu Grund und Boden? 
Und wie entstand dann das Abhängigkeitsverhältnis der 
Grundholden gegenüber den Grundherren? Die Beant 
wortung der ersten Frage erfordert Klarstellung der recht 
lichen und sozialen Stellung der Grundherren von Tauff 
kirchen-Guttenburg. Es ist dabei auszugehen von dem i) 
i) „Der Jnn-Jsengau", Jg. 8 (1930), S. 1 ff., 42 ff. Etidost- 
bayerische Heimatstudien, Band 3 (1931).
	        
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