Volltext: Handwerk und Zünfte

31 5.11.1720 Das Müllerhandwerk in Haslach reagiert gegenüber der Landeshauptmannschaft auf eine Beschwerde der Herrschaft Sprinzenstein: In Sachen des Lichtenauer Untertans Paul Stegmüller an der Furtmühle hat der Graf von Sprinzenstein folgende Beschwerde gegen das Müllerhandwerk in Haslach sowie gegen ihren Handwerksvater und die zwei Zöchmeister erhoben: • Beim letzten Handwerkstag in Haslach am 2.Juni hat das Handwerk von Paul Stegmüller die 1 fl 30 x eingefordert, die er dem Handwerk noch von seinem Einkauf 1702 schuldig war. • Stegmüller lehnte das ab mit der Begründung, das damals niemand mehr als 4 fl hätte zahlen müssen. • Der Handwerksvater nannte Stegmüller darauf einen Schelm und warf ihn aus der Zunft. Gleichfalls ermahnte er Stegmüllers Müllerjungen, seinen Meister binnen 14 Tagen zu verlassen, da er sonst auch ausgeschlossen würde. Der Müllerjunge kam dieser Aufforderung nach. • Der Graf von Sprinzenstein verlangt Bestrafung und Genugtuung wegen der Beleidigung und dem entstandenen Schaden. Das Müllerhandwerk bestreitet diese Vorwürfe: • Beim genannten Jahrtag der Zunft wurde der Stögmüller wie alle anderen Meister vor die Handwerkslade gerufen und von ihm 1 fl 30 x, die er noch wegen des Einkaufs in das Handwerk schuldig war, und die Jahresgebühr von 15 x verlangt.
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