Volltext: Handwerk und Zünfte

2 Dokumentenverzeichnis I. Allgemeines Vor 1730 Johann Ehrenreich von Sprinzenstein schreibt an den Landeshauptmann: • Der verstorbene Johann Reichard Graf von Salburg wollte in seinem Markt Hofkirchen den dortigen Handwerkszünften gewisse Privilegien erteilen. • Da die Herrschaft Sprinzenstein dort über keine Untertanen verfügt, erhebt sie auch keine Einwände gegen die Erteilung dieser Privilegien, solange diese nicht als Präjudiz für seine eigenen Zünfte im Markt Sarleinsbach betrachtet wird II. Weberzunft 1.3.1578 Die Zechpröbste der Leinweberzunft in Rohrbach wenden sich an einen Freiherrn von Sprinzenstein: Der Herr soll sich beim Kaiser um eine Bestätigung ihrer Zunftordnung bemühen. 3.10.1578 Auszug aus der von Kaiser Rudolf II erlassenen Weberzunftordnung: Es geht um die Ausbildungsordnung für Lehrlinge. ( Abschrift von 1720 ) 15.5.1601 Zacharias Falzeder, Marktrichter in Putzleinsdorf, stellt dem Leinweber Hans Ecker, der zwei Jahre als Inwohner in Putzleinsdorf gelebt hat, nun aber weiterziehen will, ein Leumundszeugnis aus. 31.3.1713 Auszug der Leinweberhandwerksordnung Kaiser Karl VI ( Abschrift von 1720 )
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