Volltext: Handwerk und Zünfte

32 • Der Stögmüller versuchte sich mit verschiedenen Ausreden vor der Bezahlung zu drücken: Der Ladschreiber habe sich geirrt, er habe das Einkaufgeld schon lange bezahlt und überhaupt seien nicht mehr als 4 fl vereinbart worden. • Auch die 15 x Jahresgebühr verweigerte er mit der Begründung, dass man früher nie mehr als 7 x 2 d gezahlt habe. • Die anderen Meister sprachen ihm gut zu und begründeten die Gebühr mit den Unkosten zur Bestätigung der 400 Jahre alten Freiheiten und der Erhaltung der Handwerkskapelle samt Altar und Stiftsgottesdiensten, weswegen die Gebühr schon lange von jedem Zunftmitglied zu entrichten sei. • Um die Widerwärtigkeiten des Stögmüllers zu beenden, wurde er ohne Zahlung von der Lade weggeschickt. Der Stögmüller versuchte daraufhin, andere Meister zur Zahlungsverweigerung aufzuwiegeln, was ihm aber nicht gelang. • Erneut vor die Lade gerufen, äußerte sich der Stögmüller mit hitzigen Worten, worauf ihm der Zöchmeister zuredete, durch seine Handlungsweise entstünde dem Handwerk großer Schaden, was aber nichts nützte. • Die Handwerksväter erklärten ihm darauf, solange er seine Gebühren nicht bezahle, gelte er nicht als vollwertiger Meister und auch die Ausbildung seines Mühljungen gelte nichts, wenn er länger als 14 Tage bei ihm bleibe. • Der Stögmüller gab nicht nach und reiste unter schlimmen Worten von seiner Herberge ab. Wenige Tage später kehrte er zurück und begehrte seinen Abschied, der ihm aber wegen seiner Schulden nicht gewährt wurde.
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