Volltext: Handwerk und Zünfte

61 • Aber offensichtlich verfolgt ihn der Marktrichter weiter mit seiner Rachsucht, als ob er ihn um die Übernahme seines väterlichen Hauses mit zugehöriger Fleischbank bringen wollte. Diese Situation könnte bald eintreten, da er nach dem Tod seiner Mutter bereits das Hauswesen auf sich nehmen musste und als einziger Sohn angesichts des Alters seines Vaters auch die Fleischbank übernehmen wird. Die Verfolgungen des Richters könnten überdies verhindern, dass er eine gute Partie als Ehefrau findet. • Er bittet also die Herrschaft, den Marktrichter anzuweisen, ihn künftig in Ruhe zu lassen und für die versetzten Schläge und Arrest Genugtuung zu leisten 15.4.1719 Balthasar Hoffleischhacker zu Sarleinsbach antwortet auf die Stellungnahme des Marktrichters Pöck zu seiner Klage an die Herrschaft: • Der Marktrichter beschuldigt ihn nicht nur, sich an Fasnacht mit anderen Burschen wie vermessene Lotterbuben aufgeführt, sondern auch Gott gelästert zu haben. Wenn das aber zuträfe – was nicht wahr und folglich auch vom Marktrichter nicht zu beweisen ist -, hätte er sie von der Obrigkeit strafen lassen müssen, was er aber nicht getan hat. • Der Richter versucht ihn ohne jeden Grund zu vernichten, was ihm aber bei der bekannten Gerechtigkeit der Herrschaft nicht gelingen wird. • Der Marktrichter gesteht zu, dass er Balthasar einen Streich – aber nur einen einzigen auf den Buckel – gegeben und ihn in den Kotter gesteckt hat. Das sei deswegen geschehen, weil Balthasar ihm nicht nur mit trotzigen Worten begegnet sei, sondern ihm auch mit einem Fausthieb die Haube vom Kopf geschlagen habe. Balthasar bestreitet das entschieden und bezweifelt, dass der Marktrichter auch nur einen Beteiligten finden wird, der seine Version der Vorgänge bezeugen
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