Volltext: Handwerk und Zünfte

30 5.12.1718 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmann die Ex-offo-Collationierung der bei der Herrschaft Sprinzenstein vorhandenen Akten zu ihrem Prozess. 23.1.1719 Johann Wolfgang Grundner, Advokat des Müllerhandwerks in Haslach, bittet die Landeshauptmannschaft um 8 Tage Frist, um die von der Herrschaft Sprinzenstein angeforderten Abschriften der Originalfreiheiten des Müllerhandwerks zu beschaffen. 20.3.1719 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmannschaft, die ergangenen Verordnungen gegen die Herrschaft Sprinzenstein endlich zu vollziehen. 8.11.1719 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmannschaft, die Herrschaft Sprinzenstein solle binnen 14 Tagen endlich ihre Darstellung des Falles einreichen. 24.11.1719 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmann erneut die Collationierung der bei der Herrschaft Sprinzenstein vorhandenen Akten zu ihrem Prozess. 4.12.1719 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmann erneut die Collationierung der bei der Herrschaft Sprinzenstein vorhandenen Akten zu ihrem Prozess. 12.1.1720 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmann nunmehr die Ex-offo- Collationierung der bei der Herrschaft Sprinzenstein vorhandenen Akten zu ihrem Prozess. 26.1.1720 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmann nunmehr die Ex-offo- Collationierung der bei der Herrschaft Sprinzenstein vorhandenen Akten zu ihrem Prozess.
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