Volltext: Handwerk und Zünfte

62 wird; er ist unrechtmäßig und grundlos vom Richter geprügelt und gefangen gesetzt worden und verlangt dafür Genugtuung. • Der Marktrichter behauptet, Balthasar sei schon an vielen Schlägereien beteiligt gewesen, Unter anderem habe er vor 3 Jahren einen ansässigen Becken so mit dem Fleischmesser gestochen, dass dieser blutete. Balthasar gibt dazu an, dass ihm dieser Beck auf der Heimreise von Rohrbach aufgelauert und mit einem großen Stein auf den Kopf geschlagen habe; er habe sich also nur gewehrt und dem Becken mit einem Brotmesser einige ungefährliche Verletzungen zugefügt. Daher ist er auch vom Rat des Marktes frei gesprochen worden, obwohl ihn der Richter beschuldigt hatte, dem Becken 5 tödliche Stiche versetzt zu haben. • Der Marktrichter weist darauf hin, dass der damalige Streit um die Fleischtaz mit einem Vergleich endete. Balthasar hat aber nur, um den nachbarlichen Frieden zu bewahren, in diesem Vergleich auf eine Entschädigung für die ungerechte Beschuldigung und Inhaftierung verzichtet, was der Richter ihm aber nicht vergolten hat. Außerdem hat der Richter damals vor dem Rat zugegeben, er habe Balthasars Vater die Fleischtäz um 50 fl erhöht, weil Balthasar vor dem Bruder des Richters nicht den Hut gehoben hätte, als er vorbeiritt • Der Marktrichter behauptet weiterhin, dass Balthasar 1715 am Tag von St.Pauli Bekehrung einen Bäckerjungen mit dem Messer aufgelauert habe. Balthasar kann jedoch mit einem Verhörprotokoll des Marktgerichts Putzleinsdorf beweisen, dass diese Beschuldigung haltlos ist. • Balthasar bittet also die Herrschaft, dem Marktrichter bei Strafe aufzuerlegen, ihn künftig in Ruhe zu lassen und für Prügel und Arrest Genugtuung zu leisten.
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