Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

5 als dieser Vergehen in der Taverne beging, als Pfand erhalten, wodurch er der Herrschaft seines verstorbenen Bruders seiner Ansicht nach nichts entzogen hat • Er wünscht ihm alles Gute für die Reise nach Linz und lässt Wenzel Reichard von Sprinzenstein grüßen ( JSVS ) 3.11.1635 Verhandlungsvollmacht der Vormünder für Wenzel Reichard von Sprinzenstein für Verhandlung mit einer Reihe von Gläubigern ( JSVS ) 1635 Abrechnung über den Ertrag von drei Feuerstätten, die die Sprinzensteiner Erben der Frau Barbara von Polheim schuldig sind ( JSVS ) 18.9.1636 Der Landeshauptmann befiehlt der Sprinzensteiner Vormundschaft, die Langmayer´schen Erben zu bezahlen ( JSVS ) 15.1.1637 Die Vormundschaft Salburg erklärt sich bereit, in ihrem Rechtsstreit mit der Vormundschaft Sprinzenstein die notwendigen Papiere vorzulegen ( JSVS ) 10.2.1637 Der Landeshauptmann setzt die Vormundschaft in Kenntnis, dass er dem Achaz Leopold, Ratsbürger zu Salzburg, die Pfändung Sprinzensteiner Güter genehmigt hat ( JSVS ) 24.4.1637 Die Vormundschaft quittiert dem Pfleger zu Sprinzenstein den Erhalt von 60 fl ( JSVS ) 27.5.1637 Der Landesanwalt ordnet an, dass die Vormundschaft Sprinzenstein ihre Schulden in Höhe von 2.200 fl an Sebastian Penzinger, Starhemergischen Lehenprobst zu bezahlen hat ( JSVS ) 24.8.1637 Die Vormundschaft Sprinzenstein nimmt bei Sebastian Penzinger, Starhemberger Lehenprobst in Oberösterreich, und seiner Frau Elisabeth einen Kredit von 2.000 fl zu 5 % Zinsen auf ( JSVS )
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