Volltext: Handwerk und Zünfte

34 • Da dies innerhalb der gesetzten Frist nicht geschehen ist, fordert das Handwerk den Abbruch des Weisgangs binnen 14 Tagens. 15.9.1721 Johann Ehrenreich von Sprinzenstein entschuldigt sich, dass er zur Tagsatzung mit dem Müllerhandwerk von Haslach in Wien nicht erscheinen konnte, da er außer Landes war, und bittet um einen neuen Termin, der auf den 12.11. angesetzt wird. 17.9.1721 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmannschaft, dass der Graf von Sprinzenstein laut ergangenem Urteil den widerrechtlich neu gebauten Weißgang an der Furtmühle binnen 8 Tagen entfernen muss. 30.9.1721 Nach Androhung durch den Landrichter verlangt nun das Müllerhandwerk in Haslach den sofortigen Abbruch des illegalen Gangs an der Furtmühle. 30.9.1721 Johann Ehrenreich von Sprinzenstein erklärt der Landeshauptmannschaft, dass er in Wien gegen das Urteil in Sachen Furtmühle Revision eingelegt hat und jeden Augenblick einen Beschluss zum Aufschub der Durchführung des bestehenden Urteils erwartet. Solange sollte die Zerstörung des umstrittenen Mühlgangs aufgeschoben werden. 5.11.1721 Johann Ehrenreich von Sprinzenstein bittet die Landeshauptmannschaft, nicht – wie angedroht – binnen 3 Tagen den Abriss des umstrittenen Mahlgangs an der Furtmühle zu vollziehen, sondern die Stillstandsverfügung des Revisionsgerichts und die dortige Tagsatzung am 12.11. abzuwarten. 19.11.1721 Johann Ehrenreich von Sprinzenstein bittet die Landeshauptmannschaft um Einsendung seiner Prozessakten in Sachen Furtmühle ans Revisionsgericht in Wien.
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