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der Staat, teils sie selbst geschaffen hat. Gedacht sei nur an
Schulwesen, Genossenschaftswesen und Verwaltung. Die Träger
des landwirtschaftlichen Schulwesens, die Pro-
fefforen der Hochschulen, die Lehrer der Landwirtschaftsschulen, die
Winterschuldirektoren und Wanderlehrer, die zahlreichen Fachlehrer
für Geflügelzucht, Obstbau, Flachsbau und wie sie alle heißen, sie
alle haben jetzt die Aufgabe, in Wort und Schrift immer wieder die
Tatsachen wie die Forderungen der Kriegswirtschaft der landwirt
schaftlichen Bevölkerung einzuhämmern. Auch dies ist „vater
ländischer Hilfsdienst"; denn — das muß gesagt werden — der
Landwirt steht der städtischen Welt und ihren Äußerungen vielfach
mißtrauisch gegenüber und nimmt Weisung und Belehrung nur von
seinen eigenen Vertrauensmännern an. In der gleichen Lage sind
die Träger der Verwaltung (Landwirtschaftsministerium und
allgemeine Regierungsstellen, die Landwirtschaftskammern, landwirt
schaftlichen und Bauernvereine), und ebenso endlich die landwirt
schaftlichen Genossenschaften. Der Winterschuldirektor, der
Vorsitzende des landwirtschaftlichen Kreis- oder Ortsvereins, der
Leiter des Spar- und Darlehnskassenvereins oder der Bezugs- und
Absatzgenossenschaft, das sind die Männer, auf die der Bauer und
die Bäuerin hören; sie sind die letzten Glieder der Kette. Auf
klärung im technischen wie im wirtschaftlichen und endlich im
ethischen Sinne ist unbedingt nötig und darf nicht erlahmen, wenn
die ganze Landwirtschaft dazu gebracht werden soll, ihre Kräfte
restlos zu entfalten; davon aber sind wir noch weit entfernt. Daß
es erst des Hindenburgschen Briefes über die Fettversorgung der
schwerarbeitenden Jndustriearbeiterschaft bedurfte, ist das sichtbarste
Zeichen dafür.
VII. Schlußergebnisse.
Ein Produktionszwang in dem Sinne, daß die Führung des
Betriebes nach Art und Richtung vorgeschrieben würde, hat sich als
unmöglich, als sowohl dem Wesen der landwirtschaftlichen Pro
duktion wie der seelischen Verfassung des Landwirtes widerstreitend
erwiesen. Ein Zwang zur Arbeit wie zur Ausnutzung der vor
handenen Bodenflächen (Anbauzwang), soweit dies technisch und
wirtschaftlich möglich ist, dürfte keinem Widerspruch begegnen, aber in
Deutschland ziemlich gegenstandslos sein. Der Lieferungszwang für
reine Verbrauchsgüter hat auf die Produktion keinen Einfluß; er
greift er auch Güter, die zu Produktionszwecken dienen können, so
ist die Rückwirkung auf die Produktion zu berücksichtigen.