Volltext: Produktionszwang und Produktionsförderung in der Landwirtschaft [Heft 5]

41 
der Staat, teils sie selbst geschaffen hat. Gedacht sei nur an 
Schulwesen, Genossenschaftswesen und Verwaltung. Die Träger 
des landwirtschaftlichen Schulwesens, die Pro- 
fefforen der Hochschulen, die Lehrer der Landwirtschaftsschulen, die 
Winterschuldirektoren und Wanderlehrer, die zahlreichen Fachlehrer 
für Geflügelzucht, Obstbau, Flachsbau und wie sie alle heißen, sie 
alle haben jetzt die Aufgabe, in Wort und Schrift immer wieder die 
Tatsachen wie die Forderungen der Kriegswirtschaft der landwirt 
schaftlichen Bevölkerung einzuhämmern. Auch dies ist „vater 
ländischer Hilfsdienst"; denn — das muß gesagt werden — der 
Landwirt steht der städtischen Welt und ihren Äußerungen vielfach 
mißtrauisch gegenüber und nimmt Weisung und Belehrung nur von 
seinen eigenen Vertrauensmännern an. In der gleichen Lage sind 
die Träger der Verwaltung (Landwirtschaftsministerium und 
allgemeine Regierungsstellen, die Landwirtschaftskammern, landwirt 
schaftlichen und Bauernvereine), und ebenso endlich die landwirt 
schaftlichen Genossenschaften. Der Winterschuldirektor, der 
Vorsitzende des landwirtschaftlichen Kreis- oder Ortsvereins, der 
Leiter des Spar- und Darlehnskassenvereins oder der Bezugs- und 
Absatzgenossenschaft, das sind die Männer, auf die der Bauer und 
die Bäuerin hören; sie sind die letzten Glieder der Kette. Auf 
klärung im technischen wie im wirtschaftlichen und endlich im 
ethischen Sinne ist unbedingt nötig und darf nicht erlahmen, wenn 
die ganze Landwirtschaft dazu gebracht werden soll, ihre Kräfte 
restlos zu entfalten; davon aber sind wir noch weit entfernt. Daß 
es erst des Hindenburgschen Briefes über die Fettversorgung der 
schwerarbeitenden Jndustriearbeiterschaft bedurfte, ist das sichtbarste 
Zeichen dafür. 
VII. Schlußergebnisse. 
Ein Produktionszwang in dem Sinne, daß die Führung des 
Betriebes nach Art und Richtung vorgeschrieben würde, hat sich als 
unmöglich, als sowohl dem Wesen der landwirtschaftlichen Pro 
duktion wie der seelischen Verfassung des Landwirtes widerstreitend 
erwiesen. Ein Zwang zur Arbeit wie zur Ausnutzung der vor 
handenen Bodenflächen (Anbauzwang), soweit dies technisch und 
wirtschaftlich möglich ist, dürfte keinem Widerspruch begegnen, aber in 
Deutschland ziemlich gegenstandslos sein. Der Lieferungszwang für 
reine Verbrauchsgüter hat auf die Produktion keinen Einfluß; er 
greift er auch Güter, die zu Produktionszwecken dienen können, so 
ist die Rückwirkung auf die Produktion zu berücksichtigen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.