Volltext: Die Nährmittelverteilung im Kriege [Heft 29]

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wurden die angeführten Waren in die Verteilung einbezogeu. 
So hatten sich zunächst beispielsweise erhebliche Schwierig 
keiten bei der Verteilung von K i n d e r n ä h r m i t t e I n er 
geben. In anderen Fällen, wie bei KeksundZwieb a ck, stand 
von vornherein fest, baß im Falle einer allgemeinen Regelung 
der Unterverteilung auf den Kopf des einzelnen Verbrauchers 
außerordentlich kleine Mengen entfallen würden. So lag es nahe, 
diese Lebensmittel vorzugsweise für diejenigen Bezirke vor 
zubehalten, in denen die Ernährungsschwierigkeiten besonders 
stark waren, und darüber hinaus sie nur noch für bestimmte Er 
nährungszwecke (Kinder- und Krankenernährung) zuzuweisen. 
Sobald die Schaffung der neuen Organisation endgültig fest 
stand, ersuchte der Präsident des Kriegsernährungsamts die 
Reichsgetreidestelle und die sonstigen zentralen Reichsstellen, die 
ihnen Nachgeordneten Verteilungszentralen anzuweisen, vom De 
zember 1916 ab die durch ihnen angegliederte Vereinigungen her 
gestellten Erzeugnisse nur noch nachdenAnweisungender 
R e i ch s v e r t e i l u n g s st e I l e für Nährmittel und 
Eier zur Verteilung zu bringe n. Gleichzeitig wurde 
die Reichsverteilungsstelle beauftragt, die möglichste Förde 
rung der Herstellung von S u p p e n f a b r i ka t e n zu 
betreiben und auch diese nach einheitlichen Grundsätzen zur Ver 
teilung zu bringen. 
Die Verteilung sämtlicher Nährmittel sollte von der 
Reichsverteilungsstelle auf die Bundesstaaten nach einem vom 
Präsidenten des Kriegsernährungsamts festgestellten Verteilungs 
schlüssel vorgenommen werden. Um die Überweisung der auf 
die einzelnen Bundesstaaten entfallenden Mengen zu erleichtern, 
sollten die bundesstaatlichen Zentralbehörden für jeden Bun 
desstaat, für mehrere Bundesstaaten gemeinsam oder für jede 
Provinz eine Landes- oder P r o v i n z iaI st e I l e 
bezeichnen, welche für die Verteilung der Waren inner 
halb ihres Gebiets Sorge zu tragen hatte und mit der sich die 
Reichsverteilungsstelle wegen der Überweisung der anteilmäßigen 
Menge ins Benehmen setzen konnte. Dabei wurde vom Präsidenten 
des Kriegsernährungsamts in Aussicht gestellt, die geschäftliche Ab 
wicklung und die Art, wie die Landesverteilungsstellen die ihnen 
überwiesenen Mengen nnterverteilen, ihrem Ermessen zu über-
	        
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