7 wurden die angeführten Waren in die Verteilung einbezogeu. So hatten sich zunächst beispielsweise erhebliche Schwierig keiten bei der Verteilung von K i n d e r n ä h r m i t t e I n er geben. In anderen Fällen, wie bei KeksundZwieb a ck, stand von vornherein fest, baß im Falle einer allgemeinen Regelung der Unterverteilung auf den Kopf des einzelnen Verbrauchers außerordentlich kleine Mengen entfallen würden. So lag es nahe, diese Lebensmittel vorzugsweise für diejenigen Bezirke vor zubehalten, in denen die Ernährungsschwierigkeiten besonders stark waren, und darüber hinaus sie nur noch für bestimmte Er nährungszwecke (Kinder- und Krankenernährung) zuzuweisen. Sobald die Schaffung der neuen Organisation endgültig fest stand, ersuchte der Präsident des Kriegsernährungsamts die Reichsgetreidestelle und die sonstigen zentralen Reichsstellen, die ihnen Nachgeordneten Verteilungszentralen anzuweisen, vom De zember 1916 ab die durch ihnen angegliederte Vereinigungen her gestellten Erzeugnisse nur noch nachdenAnweisungender R e i ch s v e r t e i l u n g s st e I l e für Nährmittel und Eier zur Verteilung zu bringe n. Gleichzeitig wurde die Reichsverteilungsstelle beauftragt, die möglichste Förde rung der Herstellung von S u p p e n f a b r i ka t e n zu betreiben und auch diese nach einheitlichen Grundsätzen zur Ver teilung zu bringen. Die Verteilung sämtlicher Nährmittel sollte von der Reichsverteilungsstelle auf die Bundesstaaten nach einem vom Präsidenten des Kriegsernährungsamts festgestellten Verteilungs schlüssel vorgenommen werden. Um die Überweisung der auf die einzelnen Bundesstaaten entfallenden Mengen zu erleichtern, sollten die bundesstaatlichen Zentralbehörden für jeden Bun desstaat, für mehrere Bundesstaaten gemeinsam oder für jede Provinz eine Landes- oder P r o v i n z iaI st e I l e bezeichnen, welche für die Verteilung der Waren inner halb ihres Gebiets Sorge zu tragen hatte und mit der sich die Reichsverteilungsstelle wegen der Überweisung der anteilmäßigen Menge ins Benehmen setzen konnte. Dabei wurde vom Präsidenten des Kriegsernährungsamts in Aussicht gestellt, die geschäftliche Ab wicklung und die Art, wie die Landesverteilungsstellen die ihnen überwiesenen Mengen nnterverteilen, ihrem Ermessen zu über-