Fall gewesen ist. Eine Rückkehr nach Rom wäre jetzt nicht so
leicht, am Ende gar unmöglich, wenn auch in früheren Jahrhun¬
derten Päpste nach langem Exil heimgekehrt sind. Übrigens ist
die Entfernung der ungeheuren Kunst- und sonstigen Schätze, welche
Museen, Bibliothek, Archiv und andere Institute des Vatikans
bergen, ausgeschlossen auf Grund der italienischen Gesetzgebung,
die zum Teil auf die päpstliche selbst zurückgeht (Edikt des Kar¬
dinals Pacca).
IV.
Übersicht über die hauptsächlichsten, im Gegensatz zum Ga¬
rantiegesetz bisher gemachten Vorschläge sür eine Sicher¬
stellung der Lage des Heiligen Stuhles. — Die Artikel der
„Post" in Berlin vom Dezember 1881. — Die Frage: Ob
und inwieweit der Papst auf die weltliche Herrschaft ver¬
zichten kann? — Italiens „Vatikanklausel" im Londoner
Abkommen.
Das Garantiegesetz, dieses „in der Form des Gesetzes gemachte
Vertragsangebot, eine Konkordatsofferte"/?) ist vom Papsttum
nicht angenommen worden. Letzteres hätte sonst seine Abhängig¬
keit von Italiens Regierung und Parlament damit anerkannt.
Es steht noch heute auf dem Standpunkt der Ablehnungs¬
enzyklika Pius' IX. vom 15. Mai 1871. Daß es sich einzelner
der vom Gesetz gebotenen Privilegien bedient, die nicht als Rechte
der einstigen wirüichen päpstlichen Souveränität gelten können, wie
des Vorrechts, unentgeltlich die Post- und Telegrapheneinrichtung
ganz Italiens, also auch außerhalb der Grenzen des ehemaligen
Kirchenstaates zu benutzen, ist eine Inkonsequenz!
Die alljährlich 3225000 Lire betragende, übrigens für ihren
Zweck völlig unzureichende Dotation ist seit dem Erlaß des Garantie-
gesetzes, nach je fünf Jahren, an den Staatsschatz zurückgefallen.
Daß das Gesetz seinen Zweck erfüllt hätte, ist bereits von be¬
deutenden Juristen wie Geffcken, Äoltzendorff, Bluntschli, Zorn und
Heyking bb) usw. mehr oder weniger in Abrede gestellt worden. Die
augenfälligsten Beweise lieferte dafür schon in früheren Jahr¬
zehnten die allzu milde Behandlung beleidigender Äußerungen und
Angriffe in der radikalen Presse und in öffentlichen Versamm¬
lungen gegen die Person des Papstes — die ebenso heilig und
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