Volltext: Die Stellung des Papsttums im Weltkriege [76]

Fall gewesen ist. Eine Rückkehr nach Rom wäre jetzt nicht so 
leicht, am Ende gar unmöglich, wenn auch in früheren Jahrhun¬ 
derten Päpste nach langem Exil heimgekehrt sind. Übrigens ist 
die Entfernung der ungeheuren Kunst- und sonstigen Schätze, welche 
Museen, Bibliothek, Archiv und andere Institute des Vatikans 
bergen, ausgeschlossen auf Grund der italienischen Gesetzgebung, 
die zum Teil auf die päpstliche selbst zurückgeht (Edikt des Kar¬ 
dinals Pacca). 
IV. 
Übersicht über die hauptsächlichsten, im Gegensatz zum Ga¬ 
rantiegesetz bisher gemachten Vorschläge sür eine Sicher¬ 
stellung der Lage des Heiligen Stuhles. — Die Artikel der 
„Post" in Berlin vom Dezember 1881. — Die Frage: Ob 
und inwieweit der Papst auf die weltliche Herrschaft ver¬ 
zichten kann? — Italiens „Vatikanklausel" im Londoner 
Abkommen. 
Das Garantiegesetz, dieses „in der Form des Gesetzes gemachte 
Vertragsangebot, eine Konkordatsofferte"/?) ist vom Papsttum 
nicht angenommen worden. Letzteres hätte sonst seine Abhängig¬ 
keit von Italiens Regierung und Parlament damit anerkannt. 
Es steht noch heute auf dem Standpunkt der Ablehnungs¬ 
enzyklika Pius' IX. vom 15. Mai 1871. Daß es sich einzelner 
der vom Gesetz gebotenen Privilegien bedient, die nicht als Rechte 
der einstigen wirüichen päpstlichen Souveränität gelten können, wie 
des Vorrechts, unentgeltlich die Post- und Telegrapheneinrichtung 
ganz Italiens, also auch außerhalb der Grenzen des ehemaligen 
Kirchenstaates zu benutzen, ist eine Inkonsequenz! 
Die alljährlich 3225000 Lire betragende, übrigens für ihren 
Zweck völlig unzureichende Dotation ist seit dem Erlaß des Garantie- 
gesetzes, nach je fünf Jahren, an den Staatsschatz zurückgefallen. 
Daß das Gesetz seinen Zweck erfüllt hätte, ist bereits von be¬ 
deutenden Juristen wie Geffcken, Äoltzendorff, Bluntschli, Zorn und 
Heyking bb) usw. mehr oder weniger in Abrede gestellt worden. Die 
augenfälligsten Beweise lieferte dafür schon in früheren Jahr¬ 
zehnten die allzu milde Behandlung beleidigender Äußerungen und 
Angriffe in der radikalen Presse und in öffentlichen Versamm¬ 
lungen gegen die Person des Papstes — die ebenso heilig und 
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