Fall gewesen ist. Eine Rückkehr nach Rom wäre jetzt nicht so leicht, am Ende gar unmöglich, wenn auch in früheren Jahrhun¬ derten Päpste nach langem Exil heimgekehrt sind. Übrigens ist die Entfernung der ungeheuren Kunst- und sonstigen Schätze, welche Museen, Bibliothek, Archiv und andere Institute des Vatikans bergen, ausgeschlossen auf Grund der italienischen Gesetzgebung, die zum Teil auf die päpstliche selbst zurückgeht (Edikt des Kar¬ dinals Pacca). IV. Übersicht über die hauptsächlichsten, im Gegensatz zum Ga¬ rantiegesetz bisher gemachten Vorschläge sür eine Sicher¬ stellung der Lage des Heiligen Stuhles. — Die Artikel der „Post" in Berlin vom Dezember 1881. — Die Frage: Ob und inwieweit der Papst auf die weltliche Herrschaft ver¬ zichten kann? — Italiens „Vatikanklausel" im Londoner Abkommen. Das Garantiegesetz, dieses „in der Form des Gesetzes gemachte Vertragsangebot, eine Konkordatsofferte"/?) ist vom Papsttum nicht angenommen worden. Letzteres hätte sonst seine Abhängig¬ keit von Italiens Regierung und Parlament damit anerkannt. Es steht noch heute auf dem Standpunkt der Ablehnungs¬ enzyklika Pius' IX. vom 15. Mai 1871. Daß es sich einzelner der vom Gesetz gebotenen Privilegien bedient, die nicht als Rechte der einstigen wirüichen päpstlichen Souveränität gelten können, wie des Vorrechts, unentgeltlich die Post- und Telegrapheneinrichtung ganz Italiens, also auch außerhalb der Grenzen des ehemaligen Kirchenstaates zu benutzen, ist eine Inkonsequenz! Die alljährlich 3225000 Lire betragende, übrigens für ihren Zweck völlig unzureichende Dotation ist seit dem Erlaß des Garantie- gesetzes, nach je fünf Jahren, an den Staatsschatz zurückgefallen. Daß das Gesetz seinen Zweck erfüllt hätte, ist bereits von be¬ deutenden Juristen wie Geffcken, Äoltzendorff, Bluntschli, Zorn und Heyking bb) usw. mehr oder weniger in Abrede gestellt worden. Die augenfälligsten Beweise lieferte dafür schon in früheren Jahr¬ zehnten die allzu milde Behandlung beleidigender Äußerungen und Angriffe in der radikalen Presse und in öffentlichen Versamm¬ lungen gegen die Person des Papstes — die ebenso heilig und 32