Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

7 13.8.1638 Der Landeshauptmann fordert von der Vormundschaft Sprinzenstein ihre Stellungnahme zur Klage der Erben des Dietmar Schifer von Freiling in Lehenssachen ein ( JSVS ) 1639 Die Vormundschaft Sprinzenstein schlägt dem Hochstift Passau vor, nach dem Tod von Rudolf von Sprinzenstein die alten unglücklichen Streitigkeiten um das Lehen Sprinzenstein zu vergessen und Wenzel Reichard von Sprinzenstein als ältestem der Familie das Lehen Sprinzenstein mit allem Zubehör zu verleihen ( JSVS ) 8.3.1639 Protokoll einer Konferenz des Hochstifts Passau. Es geht darum, ob man die Felonie-Klage gegen den verstorbenen Rudolf von Sprinzenstein mit dessen Erben gütlich beilegen kann. Klagpunkte und Antwort der Erben: • Rudolf hat die Visitation seiner Lehen verweigert Rudolf hat die Visitation nicht verweigert, sondern nur um Aufschub gebeten, da er Zeit brauchte, um Urkunden über freies Eigentum zu sammeln, die nicht zum Lehen gehörten. • Rudolf hat den Lehensherrn schriftlich beleidigt Die Vormundschaft verweist auf einen nicht näher genannten Schriftsatz • Rudolf wollte nur den alten Turm der Festung als Lehen akzeptieren und hat alle weiteren Zugehörungen verleugnet Die Vormundschaft erkennt die Veste mit allen Zugehörungen als Lehen an. Die damalige Untersuchungskommission hat die Äußerungen Rudolfs missverstanden. Nach längerem Hin- und Her einigt man sich darauf, dass eine Lehensinvestitur dann erfolgen kann,
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