Volltext: Handwerk und Zünfte

29 11.2.1718 Das Müllerhandwerk in Haslach fordert, die Landeshauptmannschaft solle ihrem Prozessgegner die Bezahlung der Kommissionsunkosten binnen 8 Tagen auferlegen. 25.2.1718 Das Müllerhandwerk in Haslach fordert, die Landeshauptmannschaft solle ihrem Prozessgegner die Bezahlung der Kommissionsunkosten binnen 3 Tagen auferlegen. 14.3.1718 Das Müllerhandwerk in Haslach fordert erneut, die Landeshauptmannschaft solle ihrem Prozessgegner die Bezahlung der Kommissionsunkosten binnen 3 Tagen bei Androhung der Exekution auferlegen. 21.3.1718 Das Müllerhandwerk in Haslach fordert erneut, die Landeshauptmannschaft solle ihrem Prozessgegner die Bezahlung der Kommissionsunkosten binnen 3 Tagen bei Androhung der Exekution auferlegen. 28.3.1718 Der Graf von Sprinzenstein bittet die Landeshauptmannschaft um einen schriftlichen Bescheid, wie der Abbruch des beanstandeten Mühlgangs zu geschehen habe. 30.3.1718 Der Amtsbote in der Kanzlei des Landeshauptmanns in Linz bestätigt die Auslieferung eines Dekrets an den Grafen Sprinzenstein. 27.4.1718 Da das Müllerhandwerk zu Haslach einen Befehl des Landeshauptmanns vom 28.3. immer noch nicht befolgt hat, bittet der Graf von Sprinzenstein um einen erneuten Befehl bei Strafe von 6 Reichstalern. 5.9.1718 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmann die Collationierung der bei der Herrschaft Sprinzenstein vorhandenen Akten zu ihrem Prozess. 3.11.1718 Das Müllerhandwerk in Haslach verlangt von der Landeshauptmann erneut die Collationierung der bei der Herrschaft Sprinzenstein vorhandenen Akten zu ihrem Prozess.
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