Volltext: Die Dienstpflicht der Frau [17]

terinnen, von denen die Hälfte Heimarbeiterinnen waren. 
Fn diesen wurden hauptsächlich Militärsocken und Pulswärmer 
— im Austrage des Kriegsbekleidungsamtes — hergestellt. 
Die Arbeiterinnen verdienten 6 bis 7 Mark wöchentlich und er¬ 
hielten außerdem täglich noch eine Speisemarke im Preise von 
20 Pfennigen. Die Leitung der Strickstuben ist ehrenamtlich, 
doch sind auch bezahlte Vorarbeiterinnen und Handarbeits¬ 
lehrerinnen angestellt. Freiwillige Hilfskräfte lesen den Arbei¬ 
terinnen vor, von Zeit zu Zeit werden für diese gesellige 
Abende veranstaltet, an denen Künstlerinnen mitwirken. Am 
dem großen Bedarf an freiwilligen Hilfskräften zu genügen, 
hat die Soziale Frauenschule kurze Ausbildungskurse in der 
Wohlfahrtspflege eingerichtet. Die notwendigen Botengänge 
werden durch Pfadfinder und Pfadfinderinnen geleistet. 
Außerdem wurde in Berlin eine Beratungsstelle in Miets¬ 
und Grundeigentumsfragen sowie eine Fürsorgestelle für die 
Angehörigen der freien Berufe gegründet. — Die Arbeitsge¬ 
biete des „Nationalen Frauendienstes" waren im ganzen Reiche 
die gleichen; an einzelnen Orten wurden sie — je nach Bedarf — 
durch direkte Kriegssürsorge, Errichtung von Lazaretten, durch 
Einrichtung von Krankenpslegekursen, durch Bahnhofspeisungen 
usw. erweitert. — So hat der „Nationale Frauendienst" 
nicht nur durch Zusammenfassung aller vorhandenen Arbeits¬ 
kräfte und durch deren wohlüberlegte Einordnung eine gro߬ 
zügige, wohlgeordnete Organisation geschaffen, er hat auch — 
das hatte man bald erkannt — ein wertvolles Stück staatsbür¬ 
gerlicher, also im weitesten Sinne nationaler Frauenerziehung 
geleistet, indem er die Frauen aller Stände und Parteirichtun¬ 
gen in schönster Einigkeit zu planvoller Arbeit, zu Selbstzucht, 
zu Unter- und Einordnung, zum Wirken im Dienste einer 
großen, umfassenden Aufgabe erzieht. 
Wohl ist der „Nationale Frauendienst" eine Organisation, 
die im Zeichen des Krieges entstanden auch vorwiegend im 
Dienste des Krieges steht, d. h. die außergewöhnlichen, durch den 
Krieg geschaffenen Verhältnisse vor Augen hat. Wenn auch 
eines der kräftigsten Argumente für die Einführung einer weib¬ 
lichen Dienstpflicht — man sieht, auch die „Weibliche Mobilisie- 
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