Volltext: Die Dienstpflicht der Frau [17]

rung" hat sich im Reich und trotz des vollständigen Mangels 
einer zusammenfassenden Organisation auch in der Donau¬ 
monarchie — ebenso rasch und glatt vollzogen wie die des 
Kriegsheeres, so kann sie, eben als eine Zeiterscheinung, 
nur annähernd das Vorbild einer allgemeinen, gesetzlichen 
Frauendienstpflicht sein. Worin uns jedoch der „Nationale 
Frauendienst" aus jeden Fall ein Vorbild sein mutz, das ist 
die Einordnung der schon bestehenden Einrichtungen in eine 
große, umfassende Organisation. Keine gute, lebensfähige 
Vereinigung wird überflüssig, im Gegenteil, je mehr tüchtige 
soziale Einrichtungen vorhanden sind, desto näher liegt der 
Gedanke, diese volks- und staatserhaltende Frauenarbeit in 
ein einheitliches System von verläßlich funktionierenden 
Arbeitsleistungen zu bringen. Je mehr aber an tüchtiger 
Frauenarbeit geleistet wird, je deutlicher die Erkenntnis in 
das allgemeine Bewußtsein eindringt, daß die Tüchtigkeit 
eines Volkes nicht nur eine Tüchtigkeit der Männer ist, sondern 
auch eine solche der Frauen sein muß, desto mehr tritt auch die 
Notwendigkeit zu Tage, bei der Organisation einer weiblichen 
Dienstpflicht der körperlichen Ertüchtigung ein besonderes 
Augenmerk zuzuwenden. 
Der rassenhygienische Niedergang des Menschengeschlechtes 
im Allgemeinen, der Frauen im Besonderen ist ja auch schon vor 
dem Kriege als eine große, bedenkliche Gefahr für die Ent¬ 
wicklung, ja für den Bestand des deutschen Volkes erkannt 
worden und zahlreiche Vorschläge und Versuche, die etwa im 
letzten Jahrzehnt aus den Plan getreten sind, zeigen, daß man 
die Gefahr deutlich erkannt hat, in der das Volk schwebt. Der 
ebenso im Deutschen Reiche, wie auch in Österreich immer 
rascher fortschreitende Industrialisierungsprozeß, das An¬ 
wachsen der Städte, die zunehmende Verschärfung des Daseins¬ 
kampfes, die Lebensmittel- und Wohnungsteuerung haben 
den Mann und die Frau, in einem leider nur viel zu hohem 
Maße auch die noch unentwickelten Kinder in Heimarbeit und 
Fabrik, in schlechtgezahltem Taglohn, in elenden Wohnungen 
und bei unzulänglicher Nahrung zu Lebensbedingungen ver¬ 
urteilt, die im Verein mit den Volksgiften und Volkskrankheiten 
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