Volltext: Vom Ausklang der Schlacht bei Limanowa-Łapanów bis zur Einnahme von Brest-Litowsk 2 : Das Kriegsjahr 1915 1 [Textbd.] (2 : Das Kriegsjahr 1915 ; 1 ; [Textbd.] ;)

Die militärischen Rüstungen Italiens 
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Diese am 1. September 1914 festgelegten Richtlinien behielten auch 
für die tatsächliche Durchführung der Operationen ihre Geltung1). 
Während Gen. Cadorna seinen Offensivplan in allen Einzelheiten 
durcharbeitete, erlangte er am 24. September volle Kenntnis von der 
verzweifelten Bekleidungslage des Heeres, die der lybische Krieg verur¬ 
sacht hatte. Auch der Mangel an großkalibrigem Geschütz, an Maschinen¬ 
gewehren und an Lastkraftwagen sowie der unerfreuliche disziplinare 
Zustand vieler Regimenter ließen es ihm unmöglich erscheinen, das Heer 
bei herannahendem Winter ins Feld zu führen. So legte er sich gemein¬ 
sam mit dem Kriegsminister ein Sanierungs- und Ausbauprogramm zu¬ 
recht, dessen Dauer er mit 51/2 Monaten bemaß. 
In den Monaten der Sachaufrüstimg des italienischen Heeres wähnte 
sich sein Generalstabschef dauernd dadurch beunruhigt, daß Österreich- 
Ungarns Heer schon mobilisiert war und daß es mit der russischen und 
der serbischen Front entnommenen Truppen plötzlich über das noch nicht 
kriegsbereite Italien herzufallen vermöchte. Selbst die zuweilen äußerst 
gespannte Lage der k. u. k. Streitkräfte auf diesen beiden Kriegsschau¬ 
plätzen, die Cadorna doch bekannt gewesen sein mußte, konnte dieses 
Schreckensgespenst nicht aus seinem Arbeitszimmer bannen. Um nun sein 
Vaterland gegen einen Überfall aus Tirol oder aus dem Küstenlande zu 
schützen, richtete er gleich zu Beginn des Weltkrieges nahe der öster¬ 
reichischen Grenze eine „vorgeschobene Besetzung" (occupazione avan¬ 
zata) ein, in die Gebirgsformationen, darunter auch solche, die bisher an 
der französischen Grenze gestanden waren, und Truppen der zunächst 
gelegenen Garnisonen verlegt wurden. Ende August wurden diese Grenz¬ 
sicherungen im Friaul verstärkt, und um die Monatswende Oktober- 
November die Grenzbefestigungen bei weiterem Reservistenaufgebot mit 
Be Satzungen versehen2 ). 
Eine zweite Maßnahme betraf die Verbesserung der Mobilmachung 
und des Aufmarsches. Bisher hätten sich diese beiden Vorgänge, für 
deren Durchführungsdauer ein Monat vorgesehen war, in enger Wechsel¬ 
wirkung abzuspielen gehabt, wobei die Truppenkörper wegen der zum 
Teil exterritorialen Ergänzung erst im Versammlungsraum ihre Schlag¬ 
fertigkeit erlangen sollten. Nach dem neuen Mobilisierungsverfahren, das 
am 1. März 1915 in Kraft trat und die möglichste Geheimhaltung der 
Mobilmachung bei Beschleunigung des darauf folgenden Aufmarsches zum 
Ziele hatte, sollten die Regimenter grundsätzlich in den Garnisonsorten 
1) Cadorna, La guerra, I, 95 f£.; Ital. Gstb.W., I, Beilagenheft, Beilage 50. 
2) Ital. Gstb. W., I, Text, 156.
	        
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