Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

39 25.4.1654 Christoph Voggendanz, Pfleger von Tolleth, schreibt an die Verordneten ob der Enns: • Der Markt Aschach hat gegen den Leutgeben von Aschachwinkel geklagt, der von den umliegenden Hauern und Bauern besucht wird. Da darunter auch Untertanen von Tolleth sind, hat er diese einvernommen. • Nach Angaben der Untertanen war es seit jeher üblich, dass sie, wenn sie ihren Wein nicht unter dem Reifen verkaufen konnten, dass sie diesen ohne Taz dem Leutgeb abgeben konnten. Sie bestehen auf diesem Recht. • Der Pfleger ist nur dann bereit, seinen Untertanen den Kontakt mit dem Leutgeb zu verbieten, wenn dies die Herrschaften Schaunberg und Stauf ebenfalls tun • Der Marktrichter von Aschach hat widerrechtlich dem Tollether Untertan Hans Peuntner den Gerichtsdiener vors Haus stellen lassen und den Tollether Untertanen die Krüge abnehmen lassen, um den Kontakt zum Leutgeb zu unterbinden. Dies stellt einen Eingriff in die Gerichtsbarkeit Tolleths dar, den sich der Pfleger verbittet. ( JSVS ) 6.5.1654 Eine Frau Dressel quittiert Frau Barbara Schifer von Freiling eine Gehaltszahlung von 30 fl ( JSVS ) 10.5.1654 Vergleich zwischen Maria Maximiliana von Oed mit ihrem Bruder Johann Secund: • Maria Maximiliana erhält ein Darlehen in Höhe von 6000 fl, das auf der Herrschaft Sprinzenstein liegt, von ihrem Bruder Johann Christoph zurück • Maria Maximiliana leiht diese 6000 fl ihrem Bruder Johann Secund ( JSVS )
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