Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

36 6.3.1653 Johann Secund schreibt von Neuhaus an seinen Bruder Johann Christoph in Sprinzenstein in verschiedenen Angelegenheiten ( JSVS ) 8.3.1653 Wolf von Oed reicht eine Abrechnung über den Stand der Schulden zwischen ihm und den Erben des Hans Mayerhofer ein. Nach seiner Rechnung sind ihm seine Gegner sogar 84 fl schuldig ( JSVS ) März 1653 Werkvertrag zwischen Sigmund Schifer von Freiling zu Lichtenau mit dem Steinmetz Hans Gezinger zu Haslach über die Anfertigung von drei steinernen Kuhpährn ( JSVS ) 29.4.1653 Die Erben des Hans Mayerhofer weisen die Abrechnung des Herrn von Oed zurück, nach der sie ihm noch 84 fl schulden ( JSVS ) 9.5.1653 Auszug aus dem Verhörprotokoll des Georg Obermayer, der wegen Diebstahls im Gefängnis des Landgerichts Eferding einsitzt ( JSVS ) 16.5.1653 Auszug aus einem Memorandum an die Stände ob der Enns ( JSVS ) 28.5.1653 Brief an den Oberhauptmann von Krumau wegen der Waisensache des Georg Stelz ( JSVS ) 31.5.1653 Die Erben des Hans Mayerhofer bitten den Herrn Landeshauptmann, die Pfändung des Herrn von Oed bis zur endgültigen Abtragung seiner Schuld beizubehalten ( JSVS ) 31.5.1653 Johann Secund erklärt gegenüber einem Vetter, dass er keine Bedenken gegen die Heirat seiner Schwester mit Herrn Philipp Heinrich von Oed habe ( JSVS ) 27.6.1653 Der Herr von Oed bestreitet erneut, das Darlehen des Hollerbergmüllers bezahlen zu müssen. Da die gepfändete Summe seiner Ansicht nach bereits die Pfändungsursache überschreitet, bittet er um Aufhebung der Pfändung ( JSVS )
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