Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

35 1.2.1653 Der Herr von Oed beantragt beim Landeshauptmann erneut die Aufhebung des Pfändungsbeschlusses gegen ihn, da mit der Erlegung von 430 fl bei Gericht und der bisherigen Nutzung der Pfanduntertanen die Forderungen der Erben des Hans Mayerhofer schon zum großen Teil abgegolten sein müssten ( JSVS ) 1.2.1653 Auszug aus einem Ansuchen des Herrn von Oed wegen Aufhebung der Pfändung: Die Erben des Hans Mayerhofer hatten die Zumutung zurückgewiesen, Herrenforderungen zu bezahlen, die bis in die Zeit des Bauernkriegs zurückreichten und gefragt, warum der Herr von Oed sie nicht schon früher eingefordert habe. Der Herr von Oed erwidert darauf, dass er auf das Geld seiner Untertanen nicht so dringend angewiesen sei, so dass er zahlreiche Herrenforderungen aus Zuneigung zu ihnen gestundet habe ( JSVS ) 17.2.1653 Gedrucktes kaiserliches Patent zur endgültigen Durchführung der Gegenreformation ( JSVS ) 23.2.1653 Vergleich zwischen Johann Secund und Georg Hann auf der Kaiser-Au ( Neuhaus ) auf Vermittlung des Pfarrers von St. Martin, Georg Schroffel, sowie von Pater Daniel und Frater Magnus O.M.F.: • Georg Hann erkennt an, dass die Gründe am Schwendtberg der Herrschaft Neuhaus und nicht der Kaiserau angehören. • Die Gründe werden dafür Georg Hann um 60 fl jährlich verpachtet und diese Pacht garantiert, solange die Sprinzenstein in Neuhaus herrschen ( JSVS ) März 1653 Eine Reformationskommission stellt in der Herrschaft Neuhaus noch 18 Nichtkatholiken fest; 6 werden bekehrt, 3 wandern aus, 9 bleiben protestantisch. ( JSVS )
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.