Volltext: Handwerk und Zünfte

35 17.9.1723 Der Gutsinspektor Schwandtner schreibt an das Müllerhandwerk in Haslach: Paul Stegmüller, Untertan der Herrschaft Liechtenau und Müller an der Furtmühle hat sich bei seiner Herrschaft beschwert: • Das Müllerhandwerk nimmt vom Müller und seinen Mühlknechten das Jahrgeld nicht an, weil der Furtmüller sich immer noch weigert, das rückständige Einkaufgeld in Höhe von 1 fl 30 x zu bezahlen. • Dafür bezeichnen sie den Müller und seine Mühle als unauthentisch und unredlich. • Beim vergangenen Jahrtag hat der Zechmeister Bartholome Thonneder, Müller auf der Staldenmühl, den Mühljungen des Handwerks den Umgang mit dem Mühljungen des Furtmüllers untersagt, weil er bei einem unehrlichen Meister arbeite. • Der Inspektor bittet um Stellungnahme des Müllerhandwerks. 23.10.1723 Der Gutsinspektor Schwandtner antwortet auf die Stellungnahme des Müllerhandwerks in Haslach: • Das Handwerk hat in seiner Stellungnahme den Beschwerden des Furtmüllers nicht widersprochen. • Die Herrschaft Liechtenau fordert daher, dass das Handwerk und insbesondere Staldmüller die Beschimpfung des Furtmüllers vor offener Lade und allen Mitmeistern und Mühlknechten zurücknimmt. • Andernfalls wird der Graf Sprinzenstein die Angelegenheit vor das Gericht des Landeshauptmanns bringen.
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