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Rechte der Mitglieder.
8- 8.
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie nehmen Theil an
den Bortheilen, welche aus dem gemeinschaftlichen Zusammenwirken
entspringen. Ferner haben sie das Recht: den Versammlungen bei
zuwohnen, an den Verhandlungen, Wahlen, Abstimmungen Theil
zu nehmen, Vorträge über Gegenstände, welche in das Gebiet des
Vereins-Zweckes gehören, zu halten, Anträge zu stellen, während
den Versammlungen Geräthschaften, Modelle, Zeichnungen über
Werkzeuge, Anstalten n. d. gl. dann Fabrikate und Produkte aus
zustellen, die Vereins-Sammlungen zu benützen und den Titel ei
nes Mitgliedes des Forstvereines für Oberösterreich zu führen.
Pflichten der Mitglieder.
8- 9.
Die wirklichen Mitglieder sind verpflichtet:
». die Vereinszwecke in allen Beziehungen nach Kräften zu för
dern ;
Ir. die durch Wahl ihnen übertragenen Ämter zu übernehmen,
und können selbe nur aus erheblichen Gründen ablehnen.
Sie sind ferner verbunden:
e. nach Kräften und bestem Wissen die vom Vereine gestellten
Fragen zu beantworten, und die von selbem ausgehenden Auf
träge zu erfüllen;
>1. die Beiträge zur Bestreitung der Vereinsauslagen im jährli
chen Betrage von Zwei Gulden für jedes einzelne wirkliche
Mitglied durch portofreie Zustellungen an den Sekretär, der
auch weitere freiwillige Beiträge mit Dank übernimmt, zu
leisten, und
>>. ihren allfälligen freien Austritt dem Vorstande unter Rück
schluß der im H. 7 bezeichneten Aufnahms-Urkunde anzu
zeigen.