Volltext: Statuten des Forstvereines für Österreich ob der Enns

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Rechte der Mitglieder. 
8- 8. 
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie nehmen Theil an 
den Bortheilen, welche aus dem gemeinschaftlichen Zusammenwirken 
entspringen. Ferner haben sie das Recht: den Versammlungen bei 
zuwohnen, an den Verhandlungen, Wahlen, Abstimmungen Theil 
zu nehmen, Vorträge über Gegenstände, welche in das Gebiet des 
Vereins-Zweckes gehören, zu halten, Anträge zu stellen, während 
den Versammlungen Geräthschaften, Modelle, Zeichnungen über 
Werkzeuge, Anstalten n. d. gl. dann Fabrikate und Produkte aus 
zustellen, die Vereins-Sammlungen zu benützen und den Titel ei 
nes Mitgliedes des Forstvereines für Oberösterreich zu führen. 
Pflichten der Mitglieder. 
8- 9. 
Die wirklichen Mitglieder sind verpflichtet: 
». die Vereinszwecke in allen Beziehungen nach Kräften zu för 
dern ; 
Ir. die durch Wahl ihnen übertragenen Ämter zu übernehmen, 
und können selbe nur aus erheblichen Gründen ablehnen. 
Sie sind ferner verbunden: 
e. nach Kräften und bestem Wissen die vom Vereine gestellten 
Fragen zu beantworten, und die von selbem ausgehenden Auf 
träge zu erfüllen; 
>1. die Beiträge zur Bestreitung der Vereinsauslagen im jährli 
chen Betrage von Zwei Gulden für jedes einzelne wirkliche 
Mitglied durch portofreie Zustellungen an den Sekretär, der 
auch weitere freiwillige Beiträge mit Dank übernimmt, zu 
leisten, und 
>>. ihren allfälligen freien Austritt dem Vorstande unter Rück 
schluß der im H. 7 bezeichneten Aufnahms-Urkunde anzu 
zeigen.
	        
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