Volltext: Statuten des Forstvereines für Österreich ob der Enns

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Wenn nach 8.18 die Wahl eines uenen Vorstandes vorzuneh 
men ist, so führt, bis diese geschehen, der frühere Vorstand oder 
dessen Stellvertreter den Vorsitz. 
8- 17. 
Über alle Verhandlungen wird durch zwei Schriftführer, 
welche der Vorstand wählt, ein Protokoll geführt, und von dem 
Vorsitzenden, sowie von dem betreffenden Schriftführer gefertigt. 
Wahl des Vorstandes und Sekretärs, dann deren 
Stellvertreter. 
8- 18. 
Die Wahlen des Vorstandes und Sekretärs, dann deren 
Stellvertreter erfolgen bei den allgemeinen Versammlungen durch 
absolute Stimmenmehrheit ans drei Jahre. 
Die Ämter des Vorstandes und Sekretärs sind Ehrenämter. 
Beide besorgen die ihnen zufallenden Geschäfte unentgeltlich, 
bis die Mitteln des Vereins es gestatten, dem Sekretär für seine 
Mühewaltung ein Honorar auszusetzen. 
Pflichten des Vorstandes. 
8- 19. 
Der Vorstand vertritt den Verein nach Innen und Außen, 
leitet die Vereins-Angelegenheiten, vollzieht die über selbe erge 
henden Ausfertigungen, empfängt die an den Verein gerichteten Er 
lässe und Zuschriften, und führt bei den Versammlungen den Vorsitz. 
8- 20. 
Bei allen Streitigkeiten des Vereins, welche seine Rechte oder 
sein Vermögen betreffen, vertritt denselben der Vorstand mit Hilfe 
des Sekretärs. Derselbe ist auch befugt, einen Rechtsfreund auf 
Kosten des Vereins zu bestellen. Streitigkeiten der Vereins-Mitglie 
der in ihrem Verhältnisse zum Vereine, werden bei den allgemei
	        
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