Volltext: Historische und topographische Darstellung von Baden und dem Stifte Heiligenkreuz mit ihrer Umgegend [4] (4 = [Abth. 1] ; [Bd. 4] ; / 1825)

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Bäche, unmöglich gemacht; daher sagen auch die Berichte, daß 
hier zu jener Zeit oft Menschen ohne Empfang der heiUgen 
Sacramente sterben mußten, und daß oft 20 Personen erfor 
dert wurden, um eine Leiche nach Alland zu bringen. Dieses 
vermehrte die Sehnsucht der Bewohner nach einer in ihrer Ge 
gend zu erbauenden Capelle oder Kirche. Als Herr Graf Gund- 
acker v 0 nS t a h r e mb erg sich rm zweyten Grade der Bluts 
verwandtschaft verehelichen, und wegen Erhaltung der Dispen 
sation von Rom nebst andern guten Werken auch drey Kir 
chen bauen wollte, war auch der Ort Klausen-Leopolds- 
dorf zu einer derselben bestimmt. Das dazu benöthigteHolz 
war schon gefallt, und alles bereitet, als dieses fromme Vor 
haben aus unbekannten Ursachen wieder vereitelt wurde. Die 
Gemeinde erbaute sich daher einstweilen im Jahre 1754 eine 
hölzerne Capelle, um wenigstens das gemeinschaftliche 
Gebeth darin verrichten, und bisweilen einer heiligen Messe 
beyzuwohnen zu können. Es wurde auch wirklich am 16. De 
cember 1754/ als am dritten Adventsonntage, zum ersten Mahl, 
und zwar durch einen Priester des Stiftes Heiligenkreuz, hier 
Messe gelesen, welchen der Abt Robert von Heiligenkreuz 
mit den dazu nöthigen Kixchen-Erforderniffen^ahin absendete, 
und der Priester erhielt für jede Messe einen Gulden. 
Als bald darauf der Jesuit?. Dolfing auf seinen Mis 
sions-Reisen in diese Gegend kam, und das Bedürfniß der 
Gemeinde sah, übersendete er von einem Gutthater 3oo 
Gulden, welche, nebst andern gesammelten Beytragen, zu dem 
Baue einer neuen Capelle von Stein mit einem hölzernen 
Thurme und zwey Glocken verwendet wurden. Von der Bene- 
ficiaten-Kirche zu Kaltenleutgeben wurde ein Kelch und einige 
Meßkleider hierher geschenkt, und der k. k. Klaus - und Bau 
meister, Martin Hollergschwandner, erkaufte um 40 
Gulden eine kleine Orgel. Es mußte der Eingang statt der 
Thüre nur mit einem Gitter verwahret werden, und die Ge 
meinde erhielt nicht die Erlaubniß, darin Gottesdienst halten 
zu dürfen, bis der Cardinal und Fürst-Erzbischof Graf von 
Trautson, und nach ihm der Cardinal und Fürst-Erzbischof 
Graf v 0 n M i g a z z i, bey ihren bischöflichen Visitationen auch 
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