Volltext: Der Inn-Salzachgau 38. Heft 1935 (38. Heft / 1935)

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hinreichende Kenntnisse der allgemeinen Kulturgeschichte, 
der Verfassungsgeschichte, sowohl der staatlichen und kirch 
lichen, der Rechts- und Wirtschaftsgeschichte sich aneignen" 
muß. 
Schon zu Beginn jeder Ortsgeschichtsforschung hat 
man sich mit rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Da 
tritt besonders das wichtige Problem der Grundherrschaft 
auf; dann folgen die mit Vogtei und Vogteireichnissen, 
Markt, Münze und Zoll zusammenhängenden Fragen. 
Im weiteren Verlaufe der Untersuchung kommt dann 
meist die Frage nach der rechtlichen Entwicklung des Ge 
meinwesens, wobei man sich mit den Begriffen Grafschaft, 
Ministerialität auseinanderzusetzen hat, weiterhin mit der 
Frage, ob es sich um eine Stadls einen Marktb, e { ne 
Hofmark^ oder ein einfaches Dorf handelt. Gerade der 
Stadt- und Marktgeschichtsforscher kann nur immer zu 
gleich Stadtrechts- und Marktrechtsforscher sein. Kennt er 
nicht die ganze bunte Verzweigtheit mittelalterlichen 
„Gemeinderechts", so bleibt ihm der reichste Urkunden 
schatz eine tote Masse, die für ihn nicht ihre eindrucks 
volle Sprache reden kann. Gerade die reiche Fülle der 
Stadt- und Marktrechte erschließt sich nicht nur dem Rechts 
historiker: auch der Heimatforscher vermag aus ihnen 
reichen Gewinn zu ziehen für seine Forschung. Aus ihnen 
erhalten wir doch oft den einzigen Aufschluß über die 
älteren wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse einer 
Stadt: über den Markt mit seinem bewegten Treiben, ja 
über die Stadtbewohner in ihren verschiedenen Lebens 
verhältnissen und — immer noch zu wenig berücksichtigt 
2) Neuere Beispiele: Werner Schultheiß, Die Entwicklung 
der Grafschaft und Stadt Burghausen, in: „Burghauser Geschichts 
blätter" (1931). Ders., Die Entwicklung Wafferburgs im Mittel 
alter. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der bayerischen Städte, 
in: „Der Inn-Isengau" 10 (1932), S. 1 ff. I. Kl. Stadler, Bei 
träge zur Rechtsgeschichte der Stadt Salzburg im Mittelalter, in: 
„Südostbayerische Heimatstudien" 9. Bd. (1934). 
3) Beispiel: Hans Dachs, Das Marktrecht von Hohenburg 
auf dem Nordgau, in: „Verhandlungen des Hist. Vereins von Ober 
pfalz und Regensburg" 84. Bd. (1934). 
4) Zur Rechtsgeschichte der Hofmarken vgl. Karl Bourier, 
Die Hofmark Guttenburg am Inn. Ein Beitrag zur Geschichte der 
altbayerischen Agrarverfassung, in: „Der Inn-Isengau" 9 (1931 ff.)
	        
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