Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

37 18.7.1653 Der Landeshauptmann bewilligt dem Matthias Veit die Pfändung der Holzwiese zu Andexing aus dem Besitz des Herrn von Rödern ( JSVS ) 5.8.1653 Die Erben des Hans Mayerhofer bitten den Herrn Landeshauptmann, die Pfändung des Herrn von Oed bis zur endgültigen Abtragung seiner Schuld beizubehalten ( JSVS ) 16.9.1653 Der kaiserliche Landrichter Narcissus Rottwang berichtet dem Landeshauptmann, dass er den gepfändeten Untertanen des Herrn von Oed in der Taverne zu Helfenberg die Aufhebung der Pfändung zugunsten der Erben des Hans Mayerhofer mitgeteilt hat. ( JSVS ) 30.9.1653 Hochzeit der Maria Maximiliana von Sprinzenstein, Schwester des Johann Secund, mit Philipp Heinrich Freiherrn von Oed zu Götzendorf. 19.12.1653 Einnahmenregister der Herrschaft Neuhaus ( JSVS ) 1653 Die Lehensleute von St. Leonhard bei Sarleinsbach werden nach dem Tod des Lehenträgers Matthias Peinbauer beauftragt, Freigeld und ausständige Lehenssteuern in Höhe von 38 fl an die Lehenskanzlei zu Helfenberg zu bezahlen ( JSVS ) 10.1.1654 Verschiedene Abrechnungs- und Protokollnotizen der Herrschaft Neuhaus ( JSVS ) 4.2.1654 Die Witwe Sabina Vischer bittet Johann Secund um Unterstützung ihrer Ansprüche gegen den Markt Sarleinsbach ( JSVS ) 5.3.1654 Die Bewohner von Altenschlag schreiben einen Brief an Johann Secund: Der Johann Reindleseder, der seit einem Jahr außer Landes ist, besitzt einen Brief über 7 Häuser der Gemeinde und ihre Gründe. Als man den Brief von ihm zurückgefordert hat, hat er behauptet, dass der Brief außer Landes ist. Als man ihn darauf zur Bürgschaft auffordert, redet er sich hinaus, er könne zu Lande nicht
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