Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

30 strittigen Punkten der Vormundschaft zufrieden zu stellen ( JSVS ) 21.7.1651 Wenzel Reichard von Sprinzenstein ( ? ) ermahnt die Gebrüder Sprinzenstein, unbedingt zur Lehensverleihung durch das Hochstift Passau zu erscheinen, damit die unselige Auseinandersetzung zwischen dem Hochstift und ihrem Vater zu Ende gebracht werden kann ( JSVS ) 23.7.1651 In einem Brief an Wenzel Reichard von Sprinzenstein erklären sich die Gebrüder Sprinzenstein zwar damit einverstanden, dass Johann Florian von Sprinzenstein als Ältester der Familie das Lehen empfängt, möchten für sich aber doch noch den genauen Umfang des Lehens klären ( JSVS ) 31.7.1651 Wolf Haslberger am Haslberger Gut, Neuhauser Untertan, und seine Frau Rosina nehmen bei Hans Rain auf dem Gierzer Gut, Herrschaft Wilhering, und seiner Frau Anna einen Kredit von 100 fl mit einem Zinssatz von 12 Pfennig auf den Gulden auf. Der Schuldbrief wird von Johann Secund von Sprinzenstein besiegelt. Zeugen sind der Hofamtmann Georg Weigel und Wolf Wimber, Herrschaft Götzendorf ( JSVS ) 16.8.1651 Tod des Wenzel Reichard Graf von Sprinzenstein Sofort nach seinem Tod beginnen die Erbstreitigkeiten seiner Kinder mit ihren Cousins Johann Secund und Johann Christoph. 1651 Archivregister über alle Urkunden der Vormundschaftszeit aus dem Besitz des verstorbenen Wenzel Reichard von Sprinzenstein ( JSVS ) 16.9.1651 Beschwerde des Wolf von Oed an den Landeshauptmann gegen die Erben des Hans Mayerhofer ( JSVS ) 5.10.1651 Elias Schwingenkrug schreibt an den Hofschreiber der Herrschaft Neuhaus, Johannes Winkler:
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