Volltext: Johann Secund des Heiligen Römischen Reichs Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus

21 31.5.1650 Der Landeshauptmann teilt dem Wolf von Oed mit, dass er den Erben des Hans Mayerhofer für ihre Schuldforderung das Pfändungsrecht einräumt ( JSVS ) 27.6.1650 Liste der Einquartierungen in der Herrschaft Piberstein mit Namen der Quartiergeber und einquartierten Reiter ( JSVS ) 7.7.1650 Der Graf befiehlt Daniel Haslinger, Wirt zu Altenschlag, 2 Muth Habern beim Pfarrer zu Friedberg zu bestellen und nach Ottensheim bringen zu lassen ( JSVS ) 12.7.1650 Schwer leserlicher Entwurf eines Schriftsatzes der Erben des Hans Mayerhofer gegen den Herrn von Oed in Sachen Pfändung wegen Schuldforderung ( JSVS ) 12.7.1650 Der Landeshauptmann teilt dem Wolf von Oed erneut mit, dass er den Erben des Hans Mayerhofer für ihre Schuldforderung das Pfändungsrecht einräumt ( JSVS ) 19.7.1650 Herr von Oed appelliert an den Landeshauptmann: Er hat gehört, dass der Verhörtermin mit den Erben des Hans Mayerhofer abgesagt und die Pfändung gegen ihn bewilligt worden ist. Er beteuert, dass er immer bereit gewesen ist, dem Hans Mayerhofer seine Forderungen zu bezahlen; allerdings müsse er ausständige Herrenforderungen an ihn davon abziehen. Er bittet um die Einsetzung einer Kommission, die seine Herrenforderungen mit den Schuldforderungen des Hans Mayerhofer verrechnen soll ( JSVS ) 23.7.1650 Weil der Herr von Oed auf die bisherigen Pfändungsbefehle nicht reagiert hat, bitten die Erben des Hans Mayerhofer um endliche Durchführung der Pfändung. Der Landeshauptmann stellt ihnen darauf die letzte Stellungnahme des Herrn von Oed in Sachen Verrechnungskommission zu. ( JSVS ) 12.7.1650 Der Landeshauptmann erinnert den Wolf von Oed erneut vor Ausstellung des Pfändungsdekrets daran,
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