Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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III. Das Vereinsblatt. 
8 15. Der Verein vertritt seine Bestrebungen gegen- 
über der Öffentlichkeit durch ein Vereinsblatt:‘ „Zeit- 
schrift des UOberösterreichischen Landes -Lehrervereines“, 
mittels welchem er die im 8 2 erwähnten. Zwecke des 
Vereines fördert und. alle wichtigen Beschlüsse der Voll- 
und Zweigvereinsversammlungen, Sowie der ‘Sitzungen 
des Centralausschusses der Öffentlichkeit übergibt. 
IV. Verwaltung des gesammten ‘Oberöster- 
reichischen Landes-Lehrervereines., 
8 16. Die Verwaltung des Oberösterreichischen 
Landes-Lehrervereines geschieht theils durch ‘die Voll- 
versammlung, theils durch den Centralausschuss, be- 
ziehungsweise die Abgeordneten-Versammlung. 
Das Vereinsjahr beginnt mit 1. Jänner. 
A. Vollversammlung. =. 
8 17. Die ordentliche Vollversammlung findet in 
der Regel einmal des Jahres statt. 
Dieselbe ist bei jeder Anzahl von Mitgliedern be- 
schlussfähig, wenn die Einberufung satzungsgemäß ge- 
schehen ist. Die Beschlussfassung erfolgt durch Stimmen- 
mehrheit der anwesenden Mitglieder, die Wahl des Vor- 
standes und der Mitglieder des Centralausschusses durch 
Stimmzettel, die übrigen Wahlen können auch. durch 
Zuruf vorgenommen werden. 
$ 18. Eine außerordentliche Vollversammlung ein- 
zuberufen ist der Centralausschuss jederzeit berechtigt. 
Eine solche muss jedoch innerhalb zweier Monate ein- 
berufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Zweig- 
vereine oder ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe 
des Verhandlungsgegenstandes eine solche verlangt.
	        
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