Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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der ‚bereits bestehenden Lehrervereine Oberöster- 
reichs, die als Zweigvereine zusammen den Ober- 
österreichischen Landes-Lehrerverein bilden; ; 
durch Herausgabe einer Zeitschrift, sowie durch 
anderweitige schriftstellerische: Unterfehmungen; 
c) durch gründliche Berathung zeitgemäßer Fragen 
und Angelegenheiten des Lehrstandes; 
durch Anwendung aller gesetzlichen Mittel, welche 
zur Hebung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen 
und staatsbürgerlichen Stellung der Lehrerschaft 
dienen können... 
d) 
II. Mitglieder des Vereines. 
A. Aufnahme der Mitglieder. 
= $4. Als Mitglieder des Vereines können: alle jene 
Personen aufgenommen werden, welche die Reife- oder 
Lehrbefähigungs- Prüfung für allgemeine Volks- oder 
Bürgerschulen mit Erfolg abgelegt oder die Befähigung 
zum. Lehramte für höhere Lehranstalten erworben haben. 
$ 5. Als Ehrenmitglieder werden die bereits hiezu 
ernannten Personen hiemit ausdrücklich anerkannt; ‚eine 
neuerliche Ernennung von Ehrenmitgliedern findet jedoch 
nicht statt. 
8 6. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt über 
Anmeldung bei dem Ausschusse des betreffenden Zweig- 
vereines in der Zweigvereinsversammlung. mit Stimmen- 
mehrheit, tritt aber erst in Wirksamkeit, wenn der Central- 
ausschuss‘ durch Ausstellung‘ der Mitgliedskarte diese 
Aufnahme bestätigt. 
Verweigert die Zweigvereinsversammlung die Auf- 
nahme, so steht dem abgewiesenen Bewerber das Recht 
zu, sich hierüber. an den Centralausschuss zu: wenden, 
in welchem Falle dieser über die endgiltige-Aufnahme 
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