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III. Das Vereinsblatt.
8 15. Der Verein vertritt seine Bestrebungen gegen-
über der Öffentlichkeit durch ein Vereinsblatt:‘ „Zeit-
schrift des UOberösterreichischen Landes -Lehrervereines“,
mittels welchem er die im 8 2 erwähnten. Zwecke des
Vereines fördert und. alle wichtigen Beschlüsse der Voll-
und Zweigvereinsversammlungen, Sowie der ‘Sitzungen
des Centralausschusses der Öffentlichkeit übergibt.
IV. Verwaltung des gesammten ‘Oberöster-
reichischen Landes-Lehrervereines.,
8 16. Die Verwaltung des Oberösterreichischen
Landes-Lehrervereines geschieht theils durch ‘die Voll-
versammlung, theils durch den Centralausschuss, be-
ziehungsweise die Abgeordneten-Versammlung.
Das Vereinsjahr beginnt mit 1. Jänner.
A. Vollversammlung. =.
8 17. Die ordentliche Vollversammlung findet in
der Regel einmal des Jahres statt.
Dieselbe ist bei jeder Anzahl von Mitgliedern be-
schlussfähig, wenn die Einberufung satzungsgemäß ge-
schehen ist. Die Beschlussfassung erfolgt durch Stimmen-
mehrheit der anwesenden Mitglieder, die Wahl des Vor-
standes und der Mitglieder des Centralausschusses durch
Stimmzettel, die übrigen Wahlen können auch. durch
Zuruf vorgenommen werden.
$ 18. Eine außerordentliche Vollversammlung ein-
zuberufen ist der Centralausschuss jederzeit berechtigt.
Eine solche muss jedoch innerhalb zweier Monate ein-
berufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Zweig-
vereine oder ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe
des Verhandlungsgegenstandes eine solche verlangt.