Volltext: Gemeindenachrichten Ottensheim 2012 / 357 (2012 / 357)

Gemeindenachrichten • Nr. 357 9 Wirtschaftshof Ottensheim/Puchenau – der neue Standort in Ottensheim Am Dienstag, den 13. März hat die Verbands- versammlung des Gemeindeverbandes Wirt- schaftshof Ottensheim-Puchenau nach lan- gen Beratungen den neuen Standort des Bauhofes beschlossen. Gemeinsam mit dem Prozessbegleiter des KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung), der diesen Kooperationsprozess 1 1/2 Jahre begleitet hat, wurde eine Nutzwertanalyse erstellt. In dieser sind in verschiedenen Schwerpunkten Entscheidungsfaktoren be- schrieben und werden dann nach deren Qua- litäten gewichtet. Aufgrund dieses Ergebnis- ses hat sich der Standort im Betriebsbaugebiet Teichnerbach auf einem Grundstück neben der Fa. G&R als bester er- geben. Die weiteren Standorte waren: ein Grund- stück neben der Einfahrt Ottensheim-Ost, ein anderes Grundstück im Betriebsbauge- biet Teichnerbach zwischen Poschacher und B127, bei der ehem. Rieseneder Ziegelfabrik, der bestehende Standort Puchenau und die Greuter Gründe in Puchenau (neben der BP- Tankstelle). Letztendlich wurde das Ergebnis mit 10 Zu- stimmungen und 4 Ablehnungen in einer geheimen Abstimmung beschlossen. Nun muss mit dem Land OÖ. die Finanzierung erarbeitet werden. Das nächste Jahr wird si- cher noch an getrennten Standorten aber mit geeintem Personal bewältigt. DI Florian Gollner Wirtschaftshofleiter rot: der neue Standort des Wirt- schaftshofes Ottensheim/Puchenau Bauen in Oberösterreich – bei Bauvorhaben zu beachten Immer wieder müssen wir feststellen, dass es zu konsenslosen Bauten (sogenannten. Schwarzbauten; siehe dazu § 49 Oö. BauO 1994 – Bewilligungslose bauliche Anlagen) im Gemeindegebiet von Ottensheim kommt. Oftmals erfolgen die „Schwarzbauten“ nicht bewusst. Allerdings können diese im Laufe der Zeit erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen (z.B. Nachzahlungen von verschiede- nen. Abgaben, Verwaltungsstrafen bis € 36.000,00 bis zum Abbruch der baulichen Anlage). Um Ihnen diese Unannehmlichkei- ten zu ersparen, ersuchen wir Sie, sich bereits VOR Inangriffnahme jedes Bauvorhabens beim Marktgemeindeamt Ottensheim über eine eventuelle Bewilligungs- oder Anzeige- pflicht zu erkundigen. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass die Marktgemeinde Ottensheim im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes den konsenslo- sen Bauten nunmehr verstärkte Aufmerk- samkeit schenkt und dazu stichprobenartige Kontrollen durchführen wird. In der Broschüre „Die moderne Oö. Bauord- nung“ des Landes Oberösterreich können Sie sich einen Überblick über das Bauverfahrens- recht in Oberösterreich verschaffen. Diese In- formation liegt in der Bauabteilung des Marktgemeindeamtes Ottensheim für Sie auf oder steht Ihnen auf der Homepage des Landes Oberösterreich (http://www.land- oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/ Bau_bauordnung.pdf) zum Download zur Verfügung.
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.