Volltext: Das Schulwesen des Innviertels im XVI. Jahrhundert

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Volksschulunterricht, wohl aber jenen Teil, der bisher unmittelbar damit ver 
knüpft war, die sogenannten Lateinschulen. 
Mit dieser Auffassung hängt noch der Umstand zusammen, daß in den 
letzten Jahrzehnten deS 16. Jahrhunderts bis in den Anfang deS nächsten 
sich bei der Regierung das Bestreben zeigte, dieSchulenaufdemLande 
ganz abzuschaffen. Zwei Gründe werden hiefür angegeben: Die Visi 
tation hätte ergeben, daß die Lehrer im protestantischen Sinne wirkten. Die 
allgemeine Klage, daß man Dienstboten und landwirtschaftliche Arbeitskräfte 
nicht mehr bekommen könne, habe dagegen ihre Ursache in der erhöhten 
Schulbildung. 
Ein Befehl vom Jahre 1578 hatte die völlige Beseitigung der deutschen 
und lateinischen Schulen auf dem Lande verfügt; die Schulordnung von 
1582 bemerkte ganz allgemein, daß die Lehrer eingezogen würden, während 
im Jahre 1614 die herzoglichen Räte an die Landschaftsverordneten das An 
sinnen stellten, auf dem Lande sowohl die deutschen wie lateinischen und in 
den Märkten die lateinischen Schulen abzuschaffen. Stadt- und Klosterschulen 
genügten den Bedürfnissen. Mit Recht antworteten ihnen die Landschaftsver 
ordneten: Auch manche Bauernkinder seien wohl tauglich zu Handwerk oder 
höheren Diensten. Und wer seine Muttersprache nicht lesen und schreiben könne, 
sei „schier wie ein totes Mensch." 
Die Bestrebungen der Regierung scheiterten und die Landes« und Polizei 
ordnung vom Jahre 1616 legte den Standpunkt fest, auf welchem sich die 
ganze zukünftige Entwicklung bis zum Aufklärungszeitaller vollzog: 1. In Städten 
und Märkten, in denen früher Lateinschulen bestanden hatten, sollten sie 
wieder hergestellt werden. 2. In den Dörfern sind sie nicht zu dulden. 3. In 
kleineren Märkten aber nur, soweit es zur Erhaltung deS Gottesdienstes und 
zum Unterrichte der Bürgerkmder nötig sei. 4. Deutsche Schulen dürfen 
auch in größeren Dörfern bestehen bleiben, doch sollen die Bauernkinder sie 
nicht über das 12. Jahr hinaus besuchen dürfen. 5. Wo bisher keine deutsche 
Schule bestanden, soll ohne Erlaubnis der Regierung keine errichtet werden?) 
Diese Bestimmungen der Landes« und Polizeiordnung vom Jahre 1616 
wurden auch im Jnnviertel durchgeführt: Wir sehen der Reihe nach in den 
größeren Dörfern deutsche Schulen erstehen, wie in Felükirchen, Pischelsdorf, 
Handenberg und Mundersing im Braunauer Bezirke oder im Schärdinger 
Bezirke in Zell, Andorf, Taufkrrchen. DicrSbach und Rainbach. Freilich sind 
wir mit unseren heutigen Kenntnissen noch nicht imstande, das Entstehen 
dieser Schulen genauer festzulegen oder die Verbreitung des Schulwesens im 
Jnnviertel nach 1616 erschöpfend anzugeben. Wir können nur im allgemeinen 
sagen: Nach 1616 erhält jede- größere Pfarrdors seine Volks 
schule. 
3. 
Im Jahre 1558 wirkten im Jnnviertel 27 Lehrer, davon 11 an 
lateinischen und 16 an deutschen Schulen. Die Trennung zwischen deutscher 
und lateinischer Schule war nur in der Stadt durchgeführt, wie in Braunau, 
Schärding und im Markte Ried. Lateinische oder Trioialschulen (an denen 
das Trivluw: Latein, Rhetorik und Dialektik gelehrt wurde) bestanden noch 
') Vgl. Riezler, Geschichte Bayerns VI. Bd. S. 291 ff.
	        
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