Volltext: 700 Jahr-Feier der Stadt Eferding

Die Cferöinger Tfiärkte 
Erinnerungsblätter aus der Vergangenheit um Franz Vogl?) 
Die Verleihung eines Marktrechtes in deutschen Landen 
geschah ursprünglich durch die Könige; seit dem 12. Jahrhundert 
verliehen aber auch geistliche und weltliche Fürsten Marktrechte. 
Besonders waren es ja Bischofsitze, Wallfahrtsplätze oder 
Klöster, wo viel Volk zusammenströmte und sich dann Handels¬ 
treibende und Handwerker ansiedelten, weil sie dort rasch ihre 
Waren umsetzten. Den Besuchern des Marktes wurde Schutz 
gewährt, dessen Symbol später die Rolandsbilder aus Holz 
oder Stein, in Oesterreich die „Hüttlein" oder Marktschwerter 
waren, hervorgegangen aus ursprünglich viel einfacheren Zei¬ 
chen (Strohwische, Fahnen). 
Die günstige Lage Eferdings das Zeit seiner Gründung 
und mehrere Jahrhunderte 
hindurch an der Donau lag 
und ein Kreuzungspunkt 
von Straßenzügen und zu¬ 
gleich Besitz des Passauer 
Hochstiftes war, hat jeden¬ 
falls schon frühzeitig einen 
Markt bedingt. Obwohl die 
Urkunden über Eferding 
selbst nach dem Jahre 1000 
noch sehr spärlich fließen, so 
ist doch in einer Urkunde 
des Bischofs Otto von Pas¬ 
sau vom Jahre 1260 schon 
erwähnt: „Desgleichen wird 
der Stadtrichter über alle 
Gericht halten, welche den 
Markt besuchen." Es ist 
nicht ersichtlich, ob es sich 
hier um einen Jahrmarkt 
handelt, jedenfalls ist aber 
der Eferdinger Wochenmarkt 
schon 1370 bezeugt. (Urbar 
auf Pergament im Stifte 
St. Florian über den Zoll 
zu Eferding.) Es heißt dort: 
„Jeder Krämer, welcher auf 
dem Samstagmarkt ver¬ 
kaufe, gibt dreimal im Jahre 
je 2 -Pfennig zu Zoll." 
Wir erfahren, daß am damaligen Eferdinger Samstag¬ 
markt ein reger Handel geherrscht hat. Oel und Fette, Wolle 
und Linnen, Felle und Tuch, Korn und Heringe, Obst und andere 
Lebensmittel wurden damals am Markt zu Eferding gehandelt 
und es mrißte eine Abgabe hiefür geleistet werden. Kühe, 
Schtveine, Pferde brachten die Bauern zum Verkauf und 
Käufer und Verkäufer mußten je 1 bis 2 Pfennige zahlen. 
Am Hauptplatz oder Marktplatz konzentrierte sich der 
innenstädtische Verkehr; Handel und Wandel vollzogen sich 
ja am meisten im Herzen der Stadt. 
Der gegen das starhembergische Schloß sich hinziehende 
Platz, wo zum Teil heute der Schloßpark sich befindet, wurde 
Wegendes dortsich abspielenden Viehhandels der „obere Rinder¬ 
markt" genannt. 
Es bestanden aber auch schon zwei Jahrmärkte, zu 
Kirchweih und zu St. Andreas, an denen besonders die Tuch¬ 
schneider kamen und der Stadtrichter von jedem Tuchhändler 
eine Elle Tuch, mittlerer Qualität, zu fordern hatte. 
0 Nach Kopal, Geschichte der Stadt Eferding, Stadtkammer- 
rats-Rechnungen und Urkunden. 
Auf Saumrossen und bepackten Pferden mit Plachenwägen 
zogen dann die Hödlinger vom Salzkammergut herbei und 
versorgten die Stadt und weitere Gebiete. Die Salzniederlage 
der Gemeinde — ein Monopol — verwaltete zeitweilig der 
Apotheker (nach 1600 nachweisbar). Wurden Schwerter durch 
die Stadt getragen, die nicht für Passau bestimmt 
waren, mußte der Stadt ebenfalls 1 Pfennig Zoll bezahlt 
werden. 
Der Verkaufsplatz für Getreide insbesondere wurde 
„Schranne" benannt und Heinrich Graf von Schaunburg 
erwarb 1367 von Friedrich der Stadt den Turm „bei der 
Schranne" in Eferding. 
Burgruinen um Eferding: 
Ruine Schaumburg gegen Donautal. 
Phot. A. Bregenzer. 
Ansässige Kaufleute und Handelnde, hatten aber auch am 
Hauptplatze ihre Buden und Verkaufsläden; so überläßt Graf 
Siegmund von Schaunburg seine zwei Läden am Hauptplatz 
der Stadt Eferding. Die Eferdinger Schwertschmiede, Tuch¬ 
schneider, Kürschner hatten nun von diesen Lauben statt an den 
Hof der Schaunberger an das Stadtgericht den Pachtschilling 
zu leisten. Wie gerne läßt man ein Bild des damaligen Efer¬ 
ding, mit Erkertürmchen, Giebel und Lauben, seinem Leben 
und Treiben, geistig vor sich erstehen, wenn auch nur traumhaft, 
lückenhaft, unvollkommen. Eferding als Residenzstadt der 
mächtigen Schaunberger, früher als Handelsplatz des baye¬ 
rischen Hochstiftes, hat uns eben kein Holzstich erhalten. 
Streng war die Marktpolizei; 1>er Beschaumeister nahm 
die Probe auf Maß und Gewicht vor. (In einer Urkunde von 
1364 wird ausdrücklich von 10 Metzen Eferdinger Maßes 
gesprochen.) Tuch wurde auch auf Haltbarkeit und Dichte ge¬ 
prüft; Fischer, welche Fische auf öffentlichem Platz verkauften, 
mußten die Tiere barhaupt verkaufen (damit die Fischer eher 
die Ware losschlugen). Die Stadtrechte Johann II. von Schaum- 
burg sprechen von der Freiung, bestehend durch 14 Tage vor 
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