Die Cferöinger Tfiärkte Erinnerungsblätter aus der Vergangenheit um Franz Vogl?) Die Verleihung eines Marktrechtes in deutschen Landen geschah ursprünglich durch die Könige; seit dem 12. Jahrhundert verliehen aber auch geistliche und weltliche Fürsten Marktrechte. Besonders waren es ja Bischofsitze, Wallfahrtsplätze oder Klöster, wo viel Volk zusammenströmte und sich dann Handels¬ treibende und Handwerker ansiedelten, weil sie dort rasch ihre Waren umsetzten. Den Besuchern des Marktes wurde Schutz gewährt, dessen Symbol später die Rolandsbilder aus Holz oder Stein, in Oesterreich die „Hüttlein" oder Marktschwerter waren, hervorgegangen aus ursprünglich viel einfacheren Zei¬ chen (Strohwische, Fahnen). Die günstige Lage Eferdings das Zeit seiner Gründung und mehrere Jahrhunderte hindurch an der Donau lag und ein Kreuzungspunkt von Straßenzügen und zu¬ gleich Besitz des Passauer Hochstiftes war, hat jeden¬ falls schon frühzeitig einen Markt bedingt. Obwohl die Urkunden über Eferding selbst nach dem Jahre 1000 noch sehr spärlich fließen, so ist doch in einer Urkunde des Bischofs Otto von Pas¬ sau vom Jahre 1260 schon erwähnt: „Desgleichen wird der Stadtrichter über alle Gericht halten, welche den Markt besuchen." Es ist nicht ersichtlich, ob es sich hier um einen Jahrmarkt handelt, jedenfalls ist aber der Eferdinger Wochenmarkt schon 1370 bezeugt. (Urbar auf Pergament im Stifte St. Florian über den Zoll zu Eferding.) Es heißt dort: „Jeder Krämer, welcher auf dem Samstagmarkt ver¬ kaufe, gibt dreimal im Jahre je 2 -Pfennig zu Zoll." Wir erfahren, daß am damaligen Eferdinger Samstag¬ markt ein reger Handel geherrscht hat. Oel und Fette, Wolle und Linnen, Felle und Tuch, Korn und Heringe, Obst und andere Lebensmittel wurden damals am Markt zu Eferding gehandelt und es mrißte eine Abgabe hiefür geleistet werden. Kühe, Schtveine, Pferde brachten die Bauern zum Verkauf und Käufer und Verkäufer mußten je 1 bis 2 Pfennige zahlen. Am Hauptplatz oder Marktplatz konzentrierte sich der innenstädtische Verkehr; Handel und Wandel vollzogen sich ja am meisten im Herzen der Stadt. Der gegen das starhembergische Schloß sich hinziehende Platz, wo zum Teil heute der Schloßpark sich befindet, wurde Wegendes dortsich abspielenden Viehhandels der „obere Rinder¬ markt" genannt. Es bestanden aber auch schon zwei Jahrmärkte, zu Kirchweih und zu St. Andreas, an denen besonders die Tuch¬ schneider kamen und der Stadtrichter von jedem Tuchhändler eine Elle Tuch, mittlerer Qualität, zu fordern hatte. 0 Nach Kopal, Geschichte der Stadt Eferding, Stadtkammer- rats-Rechnungen und Urkunden. Auf Saumrossen und bepackten Pferden mit Plachenwägen zogen dann die Hödlinger vom Salzkammergut herbei und versorgten die Stadt und weitere Gebiete. Die Salzniederlage der Gemeinde — ein Monopol — verwaltete zeitweilig der Apotheker (nach 1600 nachweisbar). Wurden Schwerter durch die Stadt getragen, die nicht für Passau bestimmt waren, mußte der Stadt ebenfalls 1 Pfennig Zoll bezahlt werden. Der Verkaufsplatz für Getreide insbesondere wurde „Schranne" benannt und Heinrich Graf von Schaunburg erwarb 1367 von Friedrich der Stadt den Turm „bei der Schranne" in Eferding. Burgruinen um Eferding: Ruine Schaumburg gegen Donautal. Phot. A. Bregenzer. Ansässige Kaufleute und Handelnde, hatten aber auch am Hauptplatze ihre Buden und Verkaufsläden; so überläßt Graf Siegmund von Schaunburg seine zwei Läden am Hauptplatz der Stadt Eferding. Die Eferdinger Schwertschmiede, Tuch¬ schneider, Kürschner hatten nun von diesen Lauben statt an den Hof der Schaunberger an das Stadtgericht den Pachtschilling zu leisten. Wie gerne läßt man ein Bild des damaligen Efer¬ ding, mit Erkertürmchen, Giebel und Lauben, seinem Leben und Treiben, geistig vor sich erstehen, wenn auch nur traumhaft, lückenhaft, unvollkommen. Eferding als Residenzstadt der mächtigen Schaunberger, früher als Handelsplatz des baye¬ rischen Hochstiftes, hat uns eben kein Holzstich erhalten. Streng war die Marktpolizei; 1>er Beschaumeister nahm die Probe auf Maß und Gewicht vor. (In einer Urkunde von 1364 wird ausdrücklich von 10 Metzen Eferdinger Maßes gesprochen.) Tuch wurde auch auf Haltbarkeit und Dichte ge¬ prüft; Fischer, welche Fische auf öffentlichem Platz verkauften, mußten die Tiere barhaupt verkaufen (damit die Fischer eher die Ware losschlugen). Die Stadtrechte Johann II. von Schaum- burg sprechen von der Freiung, bestehend durch 14 Tage vor 329 f