Volltext: Die militärische Vorbereitung der Jugend in Gegenwart und Zukunft [67]

Über das Verhältnis von Jugendverein zur Schule sagt Graf 
Moy, der für dieses Alter der Schule durchaus einen weittragenden 
Einfluß sichern möchte: 
„Wenn nun die Mittelschüler ebenso wie die Fortbildungs¬ 
schüler innerhalb der Iugendvereine von der Schule und deren 
engster Umgebung auch getrennt sind, so ist es doch eine unerlä߬ 
liche Verpflichtung der Iugendvereinsleitung, eine enge Fühlung 
mit den Schulleitungen herzustellen sowohl in bezug auf Kontrolle 
wie auf Zeiteinteilung. Die Schulleitung führt die Listen über 
die Vereinszugehörigkeit ihrer Schüler. Es muß ihr die Kontrolle 
über die Beteiligung vorbehalten bleiben. Der Schulleitung muß 
auch die Strafgewalt verbleiben, bei deren Ausübung sie sich mit 
den Anträgen der Jugendvereinsleiter einigen muß. 
III. Jungsturmkompagnien (Jugendkompagnien) 
„Im Herbste desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Junge 
das 18. Lebensjahr vollendet, also das wehrpflichtige Alter bereits 
überschritten hat, muß dessen Einstellung in eigens zu bildende 
Jungsturmkompagnien erfolgen, welche den Zweck haben, eine un¬ 
mittelbare Vorbereitung zum militärischen Dienst durchzuführen 
und unter ausschließlich militärischer Leitung stehen. 
Die ärztliche und zahnärztliche Kontrolle ist natürlich wie bisher 
eine unausgesetzte und liegt jetzt ganz in der Land der 
Militärärzte, die über jeden einzelnen ihre Listen weiter führen 
und statistisches Material sammeln müssen. 
Ich möchte aber hier hervorheben, daß die Jungen durch den 
Eintritt in die Jungsturmkompagnien ihren bisherigen Iugend- 
pflegevereinen keineswegs entrissen werden sollen; im Gegenteil, sie 
sollen diesen Vereinen als Altersmitglieder erhalten bleiben und 
in ihnen nach wie vor für ihre religiöse Erziehung Nahrung und 
für turnerische, sportliche oder gesellige Bedürfnisse Pflege finden." 
Der Beschäftigungsstoff dieser Jugendkompagnien wird in 
folgender Weise umgrenzt: 
„Zur Erlernung des notwendigen Formendrills, zur unerlä߬ 
lichen Einzelausbildung ohne Gewehr, zum Exerzieren in kleinen 
Abteilungen, zur Ausbildung im Turnen, Fechten und eventuell 
Schießen sollen die Jungen in diesen Iungsturmkompagnien wöchent¬ 
lich einmal für 2—3 Stunden, womöglich im Freien und bei jedem 
Wetter, sich betätigen. Außerdem gehört ein theoretischer Anter- 
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