Volltext: Die militärische Vorbereitung der Jugend in Gegenwart und Zukunft [67]

erwähnten Vortrage niedergelegten Vorschläge für eine spätere 
Organisation sind folgende: 
I. Volksschüler und Jungen vom 6. bis zum 12. Jahre 
„Die Erziehung unserer männlichen Jugend zur Wehrfähig¬ 
keit soll für jeden Deutschen bereits im schulpflichtigen Alter 
von 6 Jahren einsetzen, und zwar bis zum 12. Lebensjahre 
nur dadurch, daß die Volksschullehrer, auch auf dem Lande 
(und später für die Mittelschüler die Klaffenordinarien der 
unteren Klaffen), verpflichtet werden sollen, ihre Jungen neben 
pflichtgemäßen Turnstunden wöchentlich einmal, möglichst bei ent¬ 
sprechendem Wetter, für die Dauer von 1—3 Stunden im Freien 
zu bewegen, sei es zu natur- und heimatkundlichen Ausflügen, sei 
es zu Geländeübungen, zu Spielstunden oder Turnspielen. Ich 
sage neben den Turnstunden und setze dabei voraus, daß die 
Turnstunden mindestens zweimal wöchentlich in allen Schulen 
pflichtmäßig eingeführt werden. Diese Erziehung zur Wehrfähigkeit 
soll ganz in der Land der Lehrer der Schulen bleiben." 
Schon für dieses Alter stellt Graf Moy die Forderung von 
Übungen auf, die daran gewöhnen, die „Augen aufzumachen", 
und die Überzeugung erziehen, daß ohne Disziplin und Pflicht¬ 
erfüllung auch der kleinste Staatsbürger nicht leben kann. 
II. Iugendvereine 
„Vom 12. Lebensjahre an muß jeder Deutsche einem im 
vaterländischen Sinne geleiteten Jugendverein beitreten. Dieser 
Iugendverein steht unter staatlicher Beaufsichtigung. Er kann ein 
Iungdeutschland-, Wehrkraft-, Pfadfinder-, Turn- oder ein kon¬ 
fessionell geleiteter Jugendverein sein, muß sich aber jeder politischen 
Beeinflussung enthalten und sich mit der sittlichen und körperlichen 
Ausbildung und Ertüchtigung der Jugend in besonderer Weise 
dadurch befassen, daß er sich verpflichtet, seine Jugendlichen einmal 
wöchentlich mindestens drei aneinander gereihte Stunden lang im 
Freien ausgiebig und bei jeder Witterung zu beschäftigen; Wan¬ 
dern, Geländespiele, Turnen, Turnspiele, einfache Felddienstübungen, 
Übungen zur Schärfung der Sinnesorgane, Abkochen im Freien 
sind die hier gemeinten hauptsächlichsten Beschäftigungen. Eine 
vorübergehende Befreiung von der Beteiligung an diesen Übungen 
kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erfolgen." 
v. Graevenitz, Die militärische Vorbereitung der Jugend 4 
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