Volltext: Lauriacum oder Lorch unter römischer und deutscher Herrschaft

44 
bei Gegenüberstellung beider Urkunden, dass, wenn sie auch im 
Wesentlichen mit einander übereinstimmen, sie in einer Stelle 
gänzlich von einander ab weichen, und zwar gerade in jener, 
welche sich auf Vivilo, das Erzbisthum Lorch und dessen Verle¬ 
gung nach Passau bezieht. Diese Stelle fehlt in der echten otto- 
nischen Urkunde gänzlich. Es ist demnach wahrscheinlich, dass 
die vom Jahre 898 datirte arnulfische Urkunde im Jahre 976 
noch nicht existirte, später aber nach dem echten ottonischen 
Diplome fabrizirt und mit jenem Zusatze versehen wurde, um 
für den Bestand des Erzbisthumes Lorch und dessen Verlegung 
nach Passau Zeugenschaft abzulegen.1) 
II. Die angebliche Metropolitankirche von Lorch. 
Von mancher Seite, namentlich von den älteren Geschichts¬ 
schreibern, wurde behauptet:, Lorch sei schon zur Zeit der Bö¬ 
rner der Sitz eines Erzbischofs gewesen, welcher als Metropolit 
von Baiern und Panonien (Ungarn) 7 Suffragan-Bisthümer unter 
sich gehabt und gewöhnlich das Pällium vom römischen Stuhle 
empfangen hätte. Diese Behauptung stützt sich auf päpstliche 
Bullen des VI., IX. und X. Jahrhunderts an die Erzbischöfe 
von Lorch.* 2) 
Allein durch die kritischen Untersuchungen mehrerer ge¬ 
lehrten, gründlichen und umsichtigen Forscher neuerer und 
neuester Zeit sind diese Bullen sowohl dem Inhalte als der Form 
nach als falsch schlagend nachgewiesen worden. Es kommen 
darin starke Anachronismen, auffallende Widersprüche gegen fest¬ 
stehende Thatsachen, sehr gewagte und abenteuerliche historische 
Combinationen und arge Verstösse gegen hergebrachte Formen, 
Titulaturen und Schreibweise vor, wie man sie der päpstlichen 
Kanzlei nicht Zutrauen kann, und wie sie zu jenen Zeiten, in 
2) Dtimmler, Pilgrim von Passau 28, 61, 178. 
2) Urkunclenbuch des Landes ob der Enns. II. Bd. Anhang 699 bis 718.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.