Volltext: Lauriacum oder Lorch unter römischer und deutscher Herrschaft

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nie und nirgends Erzbischof genannt wird ; von seinem weiteren 
Verkehr mit Ungarn durchaus nichts bekannt ist, während Salz¬ 
burg unverkürzt in seiner Stellung als alleiniger Metropolitansitz 
verblieb.1) 
Pilgrims Plan scheiterte somit durch die ünehrlichkeit der 
von ihm aufgewendeten Mittel vollständig, ohne dass er ihn in¬ 
dessen sogleich gänzlich aufgegeben hätte.* 2) 
Pilgrim hatte dem Kaiser Otto II. stets grosse Treue be¬ 
wiesen. Zur Belohnung wurde ihm am 5. Oktober 977 die Enns-’ 
bürg geschenkt.3) Diese Vergabung geschah nicht an die bischöf¬ 
liche Kirche St. Stefan zu Passau , sondern an die Lorcher Kirche, 
welche zu Ehren der Märtyrer St. Stefan und St. Laurenz ausser¬ 
halb den Mauern von Enns erbaut sei, woselbst in alten Zeiten 
auch der erste Sitz des Bisthums sich befunden habe. Pilgrim 
wusste also den Kaiser von der Verlegung des Bischofsitzes von 
Lorch nach Passau zu überzeugen , vermuthlieh auf Grundlage 
der bereits früher erwähnten, unechten und in dieser Zeit fabri- 
zirten, arnulfischen Urkunde vom Jahre 898. Zu weiteren Aner¬ 
kennungen aber konnte Pilgrim den Kaiser nicht bewegen. Es 
ist noch eine zweite, nur abschriftliche Urkunde über diese kai¬ 
serliche Schenkung vorhanden,4) deren erste Hälfte fast wörtlich 
im Texte mit der andern übereinstimmt, dann aber folgenden, 
eigenthümlichen Zusatz enthält: „Sowie in alten Zeiten die heil. 
Lorcher Kirche vor dem Zerfalle und der Verödung des bairischen 
Reiches die Mutterkirche und der Bischofssitz war, so soll sie 
auch fortan ihrer früheren Ehre und Würde nach kanonischer 
Autorität gemessen. Diese erneuern und bekräftigen wir durch 
unsere gegenwärtige Verfügung und setzen den Bischof Pilgrim 
auf den Stuhl der besagten Kirche, damit in Zukunft sowohl er 
als alle seine Nachfolger Bischöfe von Lorch seien und genannt 
9 Filz , Zeitalter des heil. Rupert 86—88. 
2) Dümmler, 50—56. 
3) Monum. Boic. I. c. 223. 
4) Monum. Boic. I. c. 31. Bd. 232.
	        
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