Volltext: Album des Erzherzogthums Oesterreich ob der Enns

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nennt esjdie „Bettsuppe." Das Brot ist meist von Gerste, mit etwas Korn ver- 
mischt. Schweinfleisch wird hänsig genossen. 
Eine besondere Vorliebe hat der Bewohner des Jnn^Kreifes für die Feiertage; 
bei seinem Fleiße eine sonderbare Erscheinung. In keinem Kreise des Landes ob 
der Enns werden mehr Feiertage gehalten, als hier. Außer den gesetzlich bestehen- 
den hält der Bewohner des Jnn-Krcises mit jener Beharrlichkeit, womit er an allem 
Alten, Hergebrachten hält, noch fest an den bereits abgeschafften Feiertagen. Außer 
diesen hat er sich noch mehrere ans allerlei Rücksichten selbst geschaffen. Solcher 
Feiertage gibt es viele, als: den Valentintag, Bennotag, Veitstag, Leonhardstag, 
(Letzteren weil St- Leonhard der Schutzpatron der Hirten ist), die sogenannten gol- 
denen Samstage it. a. m. — Ueberdieß gibt es viele Gemeinden, wo jeder Markt- 
tag und jeder Tag, wo Einer ans der Gemeinde Hochzeit hält, als Feiertag gehalten 
wird. Sollte, was natürlich selten der Fall sein kann, auf eu.e ganze Woche kein 
solcher Feiertag fallen, so gibt der Bauer sich und seinem Gesinde aus eigenem 
Antriebe einen Feiertag. Diese selbstgemachten Feiertage führen auch den Namen 
Hochzeitsfeiertage. Noch ist es nicht möglich gewesen, diesen Mißbrauch zu beseitigen, 
so tief ist er gewurzelt. ■— Der Tanz ist eine im Inn-Kreise leidenschaftlich geliebte 
Unterhaltung. Der vorherrschende Tanz auf dem Lande ist der sogenannte Landler. 
Auch der bairische „Auf und Ab" hat hier viele Liebhaber. In den Städten sind 
alle modernen Konverfations-Tänze heimisch. — An hohen Festtagen und bei 
den sogenannten Freitänzen ist es Sitte, daß sich der Bursche sein Mädchen 
durch einen andern Burschen in's Wirthshaus bringen läßt. Nach Hause aber 
begleitet er sie selbst. — An den Kirchweihfesten werden in den Hanshaltungen 
große Mahlzeiten abgehalten, wozu so viele Verwandte als unr möglich geladen 
werden. — An solchen Tagen muß auch jeder Bursche seiner Geliebten Meth und 
Lokerln (kleine Lebkuchen) zahlen, und sie zum Tanze führen. Es ist gegenseitig 
Pflicht der Geliebten, ihm Tags darauf einen sogenannten „KirchtaPbrei" zu 
verehren. Das Unterlassen dieser Sitte deutet auf einen Bruch des Verhältnisses- 
In vielen Gegenden des Kreises ist die Sitte, daß bei zwei jungen Leuten, welche 
sich ehligen wollen, in's „Schauen" gegangen wird, das heißt man begibt sich in 
das Haus, um den Besitzstand kennen zu lernen. Bei diesem Besuchen wird Eier- 
knchen (Eier im Schmalz) servirt; ißt man von demselben, so ist die Verlobung 
geschlossen. Im entgegen gesetzten Falle ist dieß als eine Absage zu betrachten. 
Ist die Ehe verabredet, so erscheint dann der Bursche bei den Eltern der Braut, 
und bittet kniend um ihre Einwilligung. Ein eigener Hochzeitbitter ladet dann 
die Gäste. Die Braut schenkt dem Bräutigam ein Halstuch und Hemd, er ihr
	        
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