Volltext: Die Kämpfe im Baltikum nach der zweiten Einnahme von Riga

Dir Heimatdienststeüen zu den Vorgängen in Mitau. 
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Außerdem regte er an, durch Bereitstellen der Mittel den Übertritt der Bal- 
tikumer in den russischen Heeresdienst „als Blitzableiter für die Regierung" 
zu erleichtern. 
Der Truppe gegenüber bezeichnete Graf von der Goltz ihr Vorgehen als 
Widersetzung gegen einen gegebenen Befehl und Jndisziplin, die er ernst 
mißbilligen müsse, gab aber zu, daß die Truppe zu ihrem Verhalten durch 
schweren Rechtsbruch — in der Siedlungsfrage — gereizt worden sei. Er 
könne deshalb die Truppe nicht im Stich lassen und werde ihre Forderungen 
der Reichsregicrung übermitteln. Bis dahin bleibe die Räumung unter¬ 
brochen. Er fordere dafür aber unbedingten Gehorsam und Disziplin. 
Auf Grund dieser Ermahnungen verliefen die nächsten Tage verhältnis¬ 
mäßig ruhig, wenn es auch nicht ganz ohne Ausschreitungen abging, bei 
denen allerdings Russen die Hauptschuldigen waren. Die Befürchtung, daß 
die Letten die ihnen natürlich bekannten Wirren zum Bruch des Waffen¬ 
stillstandes und zu einem Vorstoß von Riga aus benutzen würden, be¬ 
stätigte sich nicht. Die Letten räumten sogar ihrerseits mehr oder minder 
freiwillig die Ortskommandanturen in Neuenburg, Frauenburg und 
Doblen, weil sie sich unter den erregten deutschen Truppen nicht mehr 
sicher fühlten. 
Am 1. September fand bei Mitau eine Parade der verfügbaren Teile 
der Eisernen Division statt, bei der der Kommandierende General einen 
guten Eindruck von der Disziplin und der Ausrüstung der Truppen ge¬ 
wann. In einer Ansprache brachte er nochmals seinen Standpunkt hin¬ 
sichtlich der Aufrechterhaltung der Disziplin und der Fürsorge für die 
Truppe zum Ausdruck. 
Stellungnahme der Dienststellen in der Heimat. 
Unterdessen hatten sich auch die vorgesetzten Dienststellen mit den Vor¬ 
gängen in Mitau beschäftigt. Das Oberkommando Nord erkannte die Zweck¬ 
mäßigkeit des vorübergehenden Aufenthalts des Grafen von der Goltz in 
Mitau an und stimmte auch sonst der Auffassung des VI. Reservekorps zu. 
Es empfahl Einverständniserklärung der Reichsregierung zu den Forde¬ 
rungen 1 bis 4 sowie 6 und 7 der Eisernen Division, sprach sich aber gegen 
eine geschlossene Unterbringung des VI. Reservekorps in Ostpreußen aus 
und ordnete kriegsgerichtliche Untersuchung gegen Major Bischofs und 
Kapitän zur See Siewert') an. Außerdem sperrte das Oberkommando die 
ostpreußische Grenze für alle Militärpersonen, die zum VI. Reservekorps 
») Später wieder eingestellt, weil undurchführbar gegen Führer, die eine auf sie 
Lingeschworene Truppe hinter sich hatten. 
Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen. Bd. 3. 5
	        
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