Volltext: Jahresbericht der K. K. Staats-Gewerbeschule in Linz 1908/09 (1908/09)

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Unterrichtes, wie Lehrer, Beamte usw. oder Schüler der Oberklassen der Mittelschulen, 
keinesfalls aber Lehrlinge, als Hospitanten zugelassen werden. In den Kessel- und 
Maschinwärterkurs werden außer Gehilfen auch Hilfsarbeiter, in den Lokomotiv 
führerkurs nur Schlosser und Mechanikergehilfen aufgenommen. Jedem Besucher der Kurse 
ist die Auswahl der zu besuchenden Unterrichtsgegenstände freigestellt, soweit der 
Stundenplan dies zuläßt. Der Besuch des zweiten Kurses ist im allgemeinen an den 
erfolgreichen Besuch des ersten Kurses des betreffenden Gegenstandes gebunden, doch 
können solche Besitzer der Kurse, welche die notwendigen Kenntnisse für den Besuch 
des zweiten Kurses auf anderem Wege, z. B. durch Besuch von mindestens der I. Klasse 
einer gewerblichen Fortbildungsschule oder einer anderen gewerblichen Lehranstalt sich 
erworben haben, auch direkt zum Besuche des zweiten Kurses zugelassen werden. 
Der Unterricht ist für sämtliche Besucher, welche österreichische Staatsbürger 
sind, bis auf eine Aufnahmsgebühr von 2 K unentgeltlich, Ausländer haben für jeden 
Kurs, den sie besuchen, außerdem eine Gebühr von 4 K zu entrichten, welche dem 
Fonds der Einschreibgebühren zufließen. Bezüglich des Verhaltens der Besucher 
gelten die Disziplinarvorschriften für Hospitanten allgemeiner gewerblicher Fortbildungs 
schulen, Ministerial-Erlaß Z. 24.977, d. d. 14. November 1904, in sinngemäßer, dem 
Alter und der Selbständigkeit der Frequentanten angemessener Weise. 
Der Unterricht findet an Wochentagen von 6i/ 2 bis 8 Uhr abends und am Sonn 
tage von 8 bis 11, beziehungsweise 12 Uhr vormittags statt. Jeder Frequentant eines 
Kurses erhält am Schlüsse desselben über sein Verhalten, seinen Fleiß und die im 
Unterricht erzielten Erfolge ein Zeugnis. 
Für alle Spezialkurse wird schließlich als Bedingung für deren Abhaltung eine 
Mindestzahl von zehn Teilnehmern festgesetzt. 
Lehrplan der Spezialkurse. 
Unterrichtsgegenstände 
Zahl 
der wöchentlichen Stunden 
I. Semester- 
Kurs 
II. Semester- 
Kurs 
Rechnen 
1-5 
1-5 
Geschäftsaufsätze 
1 
— 
Geometrie und Projektionslehre 
1*5 
— 
Buchführung 
1-5 
— 
Freihandzeichnen und technisch-konstruktives Zeichnen für maschinen 
\ 
technische Gewerbe 
3 
4 
„ für Kunstgewerbe 
J 
4 
Technologie des Eisens 
1 
— 
*)Technologie des Holzes 
' — 
— 
Naturlehre und Motorenkunde 
1*5 
1-5 
*) Kessel- und Maschinwärterkurs 
3 
. — 
Lokomotivführerkurs 
3 
— 
*)Gewerhevorschriften und Gewerbehvgiene 
1 
— 
Summe . . 
20 
15 
*) An Stelle dieser Kurse sollen im nächsten Schuljahre ein Kurs für Bau und Errichtung von 
Automobilen und deren Motoren und Elektrotechnik abgehalten werden.
	        
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